US-Richter Charles Breyer will in den nächsten Tagen abschließend über den Milliarden-Vergleich von Volkswagen mit US-Autohändlern entscheiden. Bei einer Statuskonferenz seines Gerichts ließ sich Breyer am Mittwoch noch einmal den Stand der Dinge von den Anwälten der Streitparteien erläutern und kündigte dann an, in Kürze bekanntzugeben, ob er der Einigung abschließend zustimmt.
Volkswagen hatte sich bereits im Oktober mit den 652 Vertragshändlern in den USA auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 1,2 Milliarden Dollar (1,1 Milliarden Euro) geeinigt. Im Schnitt sollen die Betriebe etwa 1,85 Millionen Dollar erhalten. Laut VW-Anwalt Robert Giuffra ist die Zustimmung bei den Autohäusern groß. Es gebe nur eine sehr geringe Zahl von Händlern, die den Kompromiss ablehne.
Das Verhältnis zum Vertrieb ist für VW sehr wichtig, da in den USA der gesamte Verkauf von Neuwagen über Vertragshändler läuft. Zudem spielen die "Dealerships" auch bei den Rückkäufen und Umrüstungen der Hunderttausenden vom Dieselskandal betroffenen Wagen eine wichtige Rolle, die der Konzern Kunden zusichern musste.
"Dieselgate"-Rechtskosten bereits bei knapp 22 Milliarden Euro
VW hat sich mit Dieselbesitzern, US-Umweltbehörden und Bundesstaaten auf zivilrechtliche Vergleiche über bis zu 17,5 Milliarden Dollar geeinigt. In Kanada wendet der Konzern weitere 1,6 Milliarden Dollar für Rückkäufe und Entschädigungen auf. Vergangene Woche stimmte VW zudem einem 4,3 Milliarden Dollar schweren Vergleich mit dem US-Justizministerium zu. Damit liegen die "Dieselgate"-Rechtskosten umgerechnet bereits bei knapp 22 Milliarden Euro.
Außerhalb Nordamerikas sträubt sich der Konzern bislang mit Verweis auf die unterschiedliche Rechtslage gegen Entschädigungen. Anwälte wollen aber auch vor Gerichten in Deutschland und Europa Wiedergutmachung für Kunden erstreiten. (dpa)
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