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Abgas-Skandal: VW und Ex-Vorstand streiten über Kündigung

04.11.2019 11:08 Uhr
Abgas-Skandal: VW und Ex-Vorstand streiten über Kündigung
Heinz-Jakob Neußer war 2015 im Zuge des Abgasskandals als Entwicklungsvorstand der Marke VW beurlaubt worden.
© Foto: picture alliance / Jens Meyer / AP Images

Im Zuge des Abgas-Skandals hatte VW seinem Markenvorstand Heinz-Jakob Neußer gekündigt. Der geht juristisch gegen seine Entlassung vor.

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Der Kündigungsstreit zwischen Volkswagen und dem früheren Markenvorstand Heinz-Jakob Neußer geht weiter. Zu den Geschehnissen rund um den Dieselskandal bei VW haben beide Seiten ganz unterschiedliche Auffassungen, wie am Montag bei einer Verhandlung am Arbeitsgericht Braunschweig deutlich wurde. Zwei Stunden lang erörterten die Parteien die Vorwürfe, ohne dass am Ende eine Einigung in Sicht war.

Neußer war vor seinem Vorstandsposten auch Entwicklungschef der Marke VW. 2015 wurde er im Zuge des Abgas-Skandals beurlaubt. Vor Gericht wehrt er sich gegen fristlose beziehungsweise ordentliche Kündigungen. Volkswagen hingegen will mit einer Widerklage die Feststellung erreichen, dass Neußer grundsätzlich schadenersatzpflichtig ist. Der Manager gehört auch zu der Gruppe von VW-Mitarbeitern, die in den USA angeklagt wurden.

In der öffentlichen Verhandlung gab Neußer an, von Software-Unregelmäßigkeiten erst im Juli 2015 erfahren zu haben. Vor der Presse wollten sich Neußer selbst und auch seine Verteidiger am Montag nicht zu dem laufenden Verfahren äußern.

Aus Sicht des Autobauers ist klar, dass Neußer "eine erhebliche Mitverantwortung an der Dieselkrise" trägt. VW ist der Überzeugung, dass der frühere Leiter der Motorenentwicklung bereits im Jahr 2011, spätestens aber Mitte des Jahres 2012, Kenntnis von der sogenannten Umschaltlogik hatte, die US-amerikanische Testzyklen für Emissionsmessungen erkennen konnte. Er habe aber nichts unternommen, sondern später sogar deren Weiterentwicklung um die sogenannte Lenkwinkelerkennung genehmigt, sagte ein Konzernsprecher. "Daher hält Volkswagen die Kündigungen für gerechtfertigt und notwendig."

Urteil Ende November?

Während sich Volkswagen und Neußer in einem früheren Rechtsstreit um Boni einigen konnten und einen Vergleich schlossen, scheint es diese Option für dieses Verfahren nicht zu geben. Eine gütliche Einigung wurde abgelehnt. Arbeitsrichter Ingo Hundt beraumte daher für den 25. November einen Verkündungstermin an, bei dem es auch ein Urteil geben könnte. (dpa)

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