Pensionszusagen: Teuer sparen statt Steuersparen?
Die Pensionszusage bei Kapitalgesellschaften - eine nicht zu unterschätzende Steuerfalle, die richtig teuer werden kann.
Viele Gesellschafter-Geschäftsführer haben sich von "ihrer" GmbH eine Pensionszusage geben lassen. Der Hintergedanke war immer, eine Altersvorsorge steuerfinanziert aufzubauen. So wurde in der Bilanz der Gesellschaft für die künftig zu leistenden Pensionen eine Pensionsrückstellung gebildet, die als Betriebsausgabe den Gewinn der Gesellschaft und damit die Steuerlast mindert.
Vier Voraussetzungen
Aber Vorsicht! Diese Steuerersparnis bei der Gesellschaft wirkt sich nur so lange effektiv steuermindernd aus, solange mangels Zufluss beim Gesellschafter-Geschäftsführer die Pension noch nicht als Lohn versteuert werden muss. In vielen Fällen spielt die Finanzverwaltung dabei nicht mit. Und die vermeintliche Wohltat einer Pensionszusage wird zum Bumerang und führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Die steuerliche Anerkennung richtet sich dabei nach § 6a EStG. Insbesondere folgende…
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