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Arbeitgeberdarlehen: Achtung - Lohnsteuerfalle!

10.08.2015 06:00 Uhr
Arbeitgeberdarlehen: Achtung - Lohnsteuerfalle!

Arbeitgeberdarlehen sind ein probates Mittel für die Mitarbeiterbindung. Dabei sind aber die steuerlichen Vorgaben genau zu beachten.

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Deutsche Firmen beklagen immer mehr den aufkommenden Fachkräftemangel. Daher sind viele Arbeitgeber darauf erpicht, die eigene Belegschaft an das Unternehmen zu binden. Nicht selten werden aus diesem Grunde zinslose oder zinsverbilligte Arbeitgeberdarlehen an die Mitarbeiter vergeben. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat nun seinen Erlass zur steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberdarlehen erneuert.

Wann liegt ein Arbeitgeberdarlehen vor?

Die Verwaltung nimmt ein Arbeitgeberdarlehen an, wenn der Arbeitgeber oder aufgrund des Arbeitsverhältnisses ein Dritter dem Arbeitnehmer Geld auf Grundlage eines Darlehensvertrages überlässt. Keine Arbeitgeberdarlehen sind dagegen Reisekostenvorschüsse, vorschüssig gezahlter Auslagenersatz oder Lohn-Abschlagszahlungen.

Folge eines zinsverbilligten Arbeitgeberdarlehens

Erhält der Arbeitnehmer ein zinsloses oder zinsverbilligtes…

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