Erbschaft-/Schenkungsteuer: Verfassungswidriger Gesetzentwurf
Noch ist es nur ein Gesetzentwurf, jedoch wird es erfahrungsgemäß schwer werden, im Gesetzgebungsverfahren noch vernünftige Änderungen durchzusetzen.
Die nachfolgend angeprangerte Verfassungswidrigkeit des Entwurfes ist besonders mittelstandsfeindlich, denn üblicherweise sind die finanziellen Mittel der Mittelständler derart gebunden, dass man nicht ohne weiteres in steuergünstige Regelungen umgestalten kann. Um dies zu verdeutlichen und auch den Politikern solche Beispiele vor Augen führen zu können, folgender Ausgangsfall:
Typisches Beispiel
Der Autohausunternehmer hat seinen zu klein gewordenen Betrieb im Ballungszentrum anderweitig verpachtet und im neuen Gewerbegebiet einen vom Hersteller geforderten Neubau errichtet. Die Bank hat die Finanzierung des Neubaus nur deshalb mitgetragen, weil der alte, abgeschriebene Betrieb schuldenfrei war, so dass der Bank entsprechende Sicherheiten (Grundschulden) auch am alten Betrieb eingeräumt werden konnten. Letztlich stellt dieser alte Betrieb das wesentliche Eigenkapital des Unternehmens…
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