Im Streit zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und Daimler um Werbeaussagen über Abgaswerte hat die Umweltschutzorganisation eine Niederlage kassiert. Der Autobauer habe keine irreführende Werbung verbreitet, urteilte das Stuttgarter Landgericht am Donnerstag (Az.: 34 O 21/16 KFH).
Die Umwelthilfe hatte dem Konzern vorgeworfen, Verbraucher mit Werbung für Dieselmotoren der C-Klasse getäuscht zu haben. Dabei geht es unter anderem um die Aussage, dass die Stickoxid-Emissionen durch die Abgas-Nachbehandlung um bis zu 90 Prozent reduziert werden könnten. Daimler hatte den Vorwurf der Verbrauchertäuschung stets zurückgewiesen. "Es ist schwer, eine Aussage zurückzuziehen, die es nach unserer Einschätzung zu keinem Zeitpunkt gegeben hat", sagte eine Juristin aus der Daimler-Rechtsabteilung während der mündlichen Verhandlung.
Die Aussage sei nicht irreführend und auch nicht wettbewerbswidrig, urteilte das Landgericht. Laut Urteil enthält die beanstandete Passage nach dem Verständnis eines normalen Verbrauchers nicht die Aussage, Emissionswerte auf den geringsten technisch möglichen Wert zu reduzieren, sondern nur auf das technisch machbare Minimum, was bei Daimler damals technisch möglich gewesen wäre.
"Wir freuen uns, dass das Gericht unserer Rechtsauffassung geteilt hat", sagte eine Daimler-Sprecherin. DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch sagte, er sei überrascht und enttäuscht über die Entscheidung. In ähnlichen Verfahren habe sich die Umwelthilfe bereits gegen Fiat und Opel weitgehend durchgesetzt. Es werde geprüft, Rechtsmittel einzulegen, so Resch weiter.
Daimler im Visier
Vor einigen Jahren hatte die Organisation Erfolg und setzte eine einstweilige Verfügung gegen Werbung für die damals neue S-Klasse durch (Az: 35 O 76/13 KfH). 2016 mäkelte der Verein ausgerechnet an der B-Klasse mit Renault-Motor herum, die bereits das KBA bei seinen Nachtests im April beanstandet hatte. Zuletzt war den Öko-Lobbyisten auch der Smart zu schmutzig. Den neuesten Dieselmotor der Stuttgarter, der 2016 zunächst in die E-Klasse eingebaut worden war, lobte die Umwelthilfe indes. Er zeige, dass eine wirksame Abgasreinigung auch bei winterlichen Temperaturen technisch machbar sei. Die Tests des Vereins sind insofern schwierig zu bewerten, als die Modelle Vorgaben auf dem Prüfstand einhalten. Die Umwelthilfe verwendet allerdings auf der Straße gemessene Werte.
In Deutschland ermittelt die Stuttgarter Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit möglichen Abgas-Manipulationen bei Dieselfahrzeugen "gegen namentlich bekannte und unbekannte Mitarbeiter der Daimler AG wegen des Verdachtes des Betrugs und der strafbaren Werbung". In den USA haben Autobesitzer eine Sammelklage angestrengt und dem Hersteller manipulierte Werte des Schadstoffs Stickoxid sowie irreführende Werbung vorgeworfen. Das zuständige Gericht in Newark (Bundesstaat New Jersey) wies die Klage zunächst ab. Darüber hinaus leitete die Umweltbehörde EPA im Zuge der Klage eine Untersuchung ein. Das Justizministerium in Washington hatte den Hersteller aufgefordert, das Zustandekommen der offiziellen Werte in den USA selbst und unter Einbeziehung der Aufseher zu prüfen. Diese Untersuchung läuft allerdings noch. (dpa)