Ein hochwertiger Gebrauchtwagen für nur 15 Euro – diesen Traum eines Hessen hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt endgültig zu den Akten gelegt. Der Mann hatte den Verkäufer über zwei Instanzen hinweg verklagt, das auf einem Online-Portal angebotene Auto für den Niedrigpreis herauszugeben, wie die Justiz am Mittwoch mitteilte.
Der Kläger bezog sich dabei auf zwei Äußerungen des Autobesitzers im Laufe der Internet-Kommunikation nach den eigentlich schon gescheiterten Preisverhandlungen. "Also für 15 kannste ihn haben", hatte der Anbieter geschrieben, worauf der spätere Kläger "Guten Tag, für 15 € nehme ich ihn" antwortete und sich nach der Kontonummer und Abholmöglichkeit erkundigte. Der Beklagte schrieb dann "Kannst Kohle überweisen, Wagen bringe ich dann", nannte aber keine Bankverbindung.
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts wie auch des erstinstanzlichen Landgerichts ist damit aber kein Kaufvertrag zustandegekommen. Vielmehr habe es sich um eine "Scherzkonversation" gehandelt, auf die sich der beklagte Autobesitzer eingelassen habe. Dies hätte der Kläger auch ohne erklärende Gesten, Tonfall oder Mimik erkennen müssen und könne daher auch seine Anwaltskosten nicht verlangen. (dpa)