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Überblick: Steuerliche Einordnung von Bewirtungsaufwendungen

25.11.2022 06:00 Uhr
Überblick: Steuerliche Einordnung von Bewirtungsaufwendungen

Damit Kosten für ein Geschäftsessen auch als Betriebsausgaben steuerlich berücksichtigt werden, ist einiges zu beachten.

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Zur Anbahnung von Geschäftsbeziehungen oder um den Abschluss eines Geschäfts zu besiegeln, wird oftmals gerne mit Geschäftspartnern zum Essen gegangen. Doch damit diese Kosten auch als Betriebsausgaben steuerlich berücksichtigt werden, ist einiges zu beachten.

Bewirtung von Geschäftspartnern - Grundsätzliches

Nach dem Gesetz sind Bewirtungsaufwendungen Aufwendungen für den Verzehr von Speisen, Getränken und sonstigen zum Verzehr bestimmten Genussmitteln sowie dazugehörige Nebenkosten, wie etwa Trinkgelder oder Garderobengebühren.

Keine Bewirtung liegt vor bei Gewährung von Aufmerksamkeiten in geringem Umfang, wie zum Beispiel Kaffee, Tee, Wasser, Gebäck anlässlich betrieblicher Besprechungen, wenn es sich um eine übliche Geste der Höflichkeit handelt. Diese Aufwendungen können unbegrenzt als Betriebsausgaben abgezogen werden.

Hingegen können Bewirtungsaufwendungen aus geschäftlichem…

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