Besteuerung privat genutzter Pkw: Neues zur privaten Kfz-Nutzung
Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung beim Thema Besteuerung privat genutzter, betrieblicher Pkw geändert - steuerzahlerfreundlich!
Sowohl Unternehmer als auch Arbeitnehmer müssen die private Nutzung eines betrieblichen Pkw versteuern. Für die Ermittlung steht entweder die 1%-Regelung oder die Fahrtenbuchmethode zur Verfügung. Dabei ist diese Problematik ein Dauerthema der finanzgerichtlichen Rechtsprechung. Betrachtet man die Vielzahl an Urteilen zu der 1%-Regelung / Fahrtenbuchmethode, dann könnte man meinen, es sei schon alles entschieden worden. Aber weit gefehlt, erst kürzlich hat der Bundesfinanzhof wieder über das Thema entschieden. Und das Interessante an den Urteilen ist, dass der Bundesfinanzhof seine bisherige Rechtsprechung geändert hat.
Neues BFH-Urteil - Änderung der Rechtsprechung
Ein Außendienstmitarbeiter erhielt von seinem Arbeitgeber ein betriebliches Kfz zur dienstlichen und privaten Nutzung. Sämtliche Kraftstoffkosten, also diejenigen für die beruflichen und für die privaten Fahrten, musste der…
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