Zulässigkeit von Thermofenstern: Es droht neues Ungemach
Eugh bestätigt Klagebefugnis für Umweltverbände gegen Verwaltungsentscheidungen und das "Nein" zum Thermofenster.
Mit Urteil vom 8. 11. 2022 hat der EuGH auf Vorlage des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts entschieden, dass Umweltverbände unmittelbar aus Unionsrecht Klagebefugnis besitzen können, behördliche Entscheidungen mit Umweltbezug im Wege der Verbandsklage anzugreifen. Ferner erteilte der EuGH erneut der Zulässigkeit von Thermofenstern im Bereich üblicher Betriebsbedingungen eine Absage (Az. C-873/19).
Zugrunde liegt eine Klage des Deutschen Umwelthilfe e. V. gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Kraftfahrtbundesamt. Die Klage richtet sich gegen einen Bescheid des KBA vom 20. 6. 2016, mit welchem VW für das Modell Golf Plus TDI 2,0 l die Freigabe eines Diesel-Updates erteilt wurde, obwohl auch nach dem Update eine Abschalteinrichtung in Form des sogenannten "Thermofensters" verbaut sein soll. Ziel der Klage ist es, das KBA zu zwingen, bei nicht umfänglich…
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