KURZFASSUNG
1. Kriminelle Hacker attackieren vermehrt den Email-Verkehr der Autohäuser mit Fahrzeugkäufern, um dort unbemerkt die Kontodaten auf versandten Verträgen und Rechnungen zu ersetzen und so die Kaufpreiszahlungen auf andere Konten zu leiten.
2. Für den Händler erforderlich ist deshalb eine laufende Überprüfung seines EDV-Sicherheitssystems und eine sofortige umfassende Reaktion bei Bemerken eines solchen Angriffs. Zu empfehlen ist, Rechnungen generell nicht per Email zu versenden.
3. Wenn der Fahrzeughändler alles ihm mögliche unternommen hat, um Schaden von seinen Kunden abzuhalten, können Schadensersatzansprüche allerdings ausgeschlossen und vom Käufer weiterhin Kaufpreiszahlung verlangt werden.
Der elektronische Versand von Rechnungen ist heute Standard. Weil es einfach ist, werden auch Vertragsunterlagen im Neu- und Gebrauchtwagenverkauf nicht nur im Distanzgeschäft…
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