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Erwerb von Grund und Boden und Gebäude: Kaufpreisaufteilung

25.11.2024 08:00 Uhr
Ausgabe 22/2024 Seite 060

Das Finanzgericht München hat zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises in Grund und Boden einerseits und das Gebäude andererseits in einem aktuellen Urteil erneut Stellung genommen.

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KURZFASSUNG
1. Die von den Parteien getroffene Aufteilung des Kaufpreises in Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits ist grundsätzlich zu beachten.
2. Das Finanzamt darf die Aufteilung abändern, sofern Anzeichen für missbräuchliche Gestaltung, Scheingeschäfte oder wesentliche Abweichungen von mehr als zehn Prozent vom Bodenrichtwert, die nicht anderweitig gerechtfertigt sind, vorliegen.
3. Für die Bewertung sind sämtlich Bewertungsverfahren grundsätzlich zulässig. Das Sachwertverfahren hat laut BFH keinen Vorrang.

Die Aufteilung des Gesamtkaufpreises in Grund und Boden einerseits und das Gebäude andererseits ist essenziell wichtig für die Bemessung der AfA-Höhe. Ohne die ordnungsgemäße Aufteilung können die Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht in korrekter Höhe ermittelt werden, denn nur der Teil, der auf das Gebäude entfällt, unterliegt der Abschreibung. Das…

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