Wie wir Ihnen im AUTOHAUS SteuerLuchs bereits mitgeteilt haben, werden Unternehmen durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (sog. Kassengesetz) verpflichtet, ab dem 1. Januar 2020 elektronische Registrierkassen bzw. Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung auszurüsten.
Das Problem an der Sache ist aber, dass derzeit am Markt noch keine zertifizierten Sicherheitslösungen erhältlich sind bzw. erst ab Oktober 2019 vorläufig zertifizierte Sicherheitslösungen verfügbar sein werden. Somit ist eine Umstellung der rund 2,1 Millionen Kassen in Deutschland bis zum nächsten Jahr rein faktisch nicht mehr möglich. Dies hat jetzt auch die Finanzverwaltung festgestellt.
Nunmehr hat sich die Finanzverwaltung mit einem Beschluss auf Bund-Länder-Ebene auf eine zeitlich befristete Nichtbeanstandungsregelung verständigt. Neue Frist zur Umstellung ist nun der 30. September 2020.
Hinweis:
Bis zum 30. September 2020 haben die Unternehmer nun Zeit, die für ihre elektronische Registrierkasse, bzw. Kassensystem passende technische Sicherheitseinrichtung zu implementieren. Die Unternehmen sollten hierzu rasch an ihre Kassenhersteller herantreten, um einen Zeitplan zur Umsetzung der Sicherheitslösungen zu erstellen und einen Maßnahmenkatalog auszuarbeiten.