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Kommunen und Anbieter: Vereinbarung über E-Tretroller

26.08.2019 04:39 Uhr
Kommunen und Anbieter: Vereinbarung über E-Tretroller
Ob E-Scooter Autofahrer zum Umdenken bewegen und dadurch die Umwelt entlasten, ist strittig.
© Foto: picture alliance/Christoph Soeder/dpa

Weniger Chaos durch E-Tretroller: Das ist das Ziel einer neuen Vereinbarung zwischen kommunalen Spitzenverbänden und Anbietern der kleinen Flitzer. Ein Bundespolitiker vergleicht die jetzige Situation mit "Wildwest auf zwei Rädern".

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Die kommunalen Spitzenverbände wollen gemeinsam mit vier großen Anbietern von E-Tretrollern für mehr Ordnung und Sicherheit bei der Nutzung der kleinen Fahrzeuge sorgen. Ziel sei es, die E-Scooter erfolgreich in den kommunalen Verkehr zu integrieren, heißt es in einer Vereinbarung mit dem Titel "Nahmobilität gemeinsam stärken", die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuvor hatte die "Passauer Neue Presse" (PNP) darüber berichtet.

So sollen die Anbieter künftig sicherstellen, dass die E-Tretroller "nicht ungeordnet auf Gehwegen, in Fußgängerzonen, auf öffentlichen Plätzen oder vor Denkmälern" aufgestellt werden. Sie sollen außerdem dafür sorgen, dass die Nutzer die Fahrzeuge wieder korrekt abstellen - beispielsweise durch eine Bestätigungsaufforderung via App oder indem sich die Verleiher ein Foto übersenden lassen.

Der Einsatz technischer Möglichkeiten wie Geofencing soll dazu beitragen, dass E-Scooter zum Beispiel an denkmalgeschützten Bereichen oder an Orten, an denen die Verkehrssicherheit besonders gefährdet ist, nicht abgestellt werden können. Feste Verleihstationen und gekennzeichnete Bereiche sollen für eine bessere Ordnung sorgen. Verstöße sollen durch Sperren der Nutzungsberechtigung sanktioniert werden.

"Die Anbieter tragen dafür Sorge, dass abgestellte E-Tretroller, die andere behindern oder gefährden, schnell entfernt werden", heißt es weiter. Dafür sollen sie ein Beschwerdemanagement einrichten. Die Verleiher sollen sich zudem verpflichten, falsch abgestellte und defekte Roller innerhalb einer mit der Kommune vereinbarten Frist zu beseitigen.

An dem Papier, das an diesem Montag vorgestellt werden soll, sind der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund beteiligt. Grundsätzlich begrüßen sie das Angebot an E-Tretrollern, die "eine weitere Alternative zum Auto darstellen und einen innovativen Baustein für die Verkehrswende in den Kommunen bilden können". Sie appellieren zugleich an Bund und Länder, "den Erhalt und Ausbau der Radwegeinfrastruktur nachhaltig zu unterstützen".

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, sagte der "Passauer Neuen Presse", E-Tretroller könnten einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, wenn sie tatsächlich Pkw-Fahrten ersetzen. "Damit sie sich gut in den Verkehr integrieren, braucht es vor allem die Rücksicht derer, die mit den E-Rollern unterwegs sind, sowie klare Regeln, wo Roller stehen dürfen und wo nicht."

Kommunen und Anbieter wollen automatische Tempo-Drosselung

Kommunen und Leih-Anbieter machen sich auch für neue technische Hilfen stark. Zum Schutz von Fußgängern sollte das Tempo der Vehikel auf verbotenen Verkehrsflächen automatisch gedrosselt werden können, teilten der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund am Montag mit. Damit seien Fehlverhalten und schwere Unfälle besser auszuschließen.

Das Bundesverkehrsministerium solle diese Anwendung sicherstellen - bisher ist die Funktion aber nicht Teil der Allgemeinen Betriebserlaubnis. Ein Ministeriumssprecher sagte in Berlin, das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) prüfe das Thema bereits.

Dabei handelt es sich um eine Software-Funktion, die die Geschwindigkeit von E-Scootern automatisch drosseln kann, sobald man damit in bestimmte Bereiche fährt. Darunter fallen etwa Fußgängerzonen, die wie Gehwege für die kleinen Gefährte tabu sind. Die Bereiche werden über das globale Satellitennavigationssystem GPS markiert.

Dies sei bisher nicht Gegenstand der Anträge auf eine Allgemeine Betriebserlaubnis gewesen, sagte der Ministeriumssprecher. Funktionen und Wirkungsweise würden vom KBA geprüft. Eine Erlaubnis für das Modell ist Voraussetzung dafür, dass E-Scooter unterwegs sein dürfen - bisher hat das KBA 14 Erlaubnisse erteilt. Generell im Verkehr zugelassen sind E-Tretroller seit Mitte Juni.

Der Autofahrerclub ADAC begrüßte den gemeinsamen Ansatz von Kommunen und Leih-Anbietern: "Damit Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr gewahrt bleiben, muss auf Fehlentwicklungen zeitnah reagiert werden, auch wenn damit ein Teil der Flexibilität verloren geht, die die Attraktivität der E-Tretroller ausmacht." Zusätzliche Parkflächen für die Gefährte sollten möglichst nicht zu Lasten des ohnehin knappen Parkraums für Pkw umgesetzt werden.

Die Rahmenvereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Anbietern solle als "Diskussionsgrundlage" für Abstimmungen zwischen einzelnen Kommunen und Anbietern dienen, hieß es. Damit sich E-Tretroller gut in den Verkehr integrierten, brauche es Rücksicht der Nutzer und klare Regeln, wo Roller stehen dürften und wo nicht

Elektro-Tretroller sind seit Juni in Deutschland zugelassen. Anbieter in mehreren Städten stellen die kleinen Flitzer seither zum Ausleihen zur Verfügung. Die Roller dürfen bis zu 20 Kilometer pro Stunde schnell fahren und müssen auf Radwegen unterwegs sein - gibt es keine, müssen sie auf die Straße.

Grünen-Chef Robert Habeck sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: "Im Moment ist das E-Scooter-Fahren Wildwest auf zwei Rädern." Er erkenne derzeit nicht den Umweltschutzaspekt bei den Gefährten. "Sinn würden sie meiner Meinung nach vor allem ergeben, wenn man zum Beispiel am Stadtrand mit dem E-Scooter statt mit dem Auto zu S-Bahn fährt und dann weiter mit der Bahn in die Stadt." (dpa)

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