Für das Elektroauto Tesla Model S können Fahrzeugkäufer wieder Förderprämien des deutschen Staats erhalten. Nachdem die Limousine zum Ende vergangenen Jahres von der Liste der förderfähigen Fahrzeuge gestrichen worden war, ist sie nun laut Website des zuständigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder zurückgekehrt.
Hintergrund sind ein neues Gutachten und Zusagen des US-Herstellers, das Model S nunmehr auch ohne das sogenannte "Komfort-Paket" auszuliefern. Auf seiner deutschen Website schreibt Tesla: "Wir weisen darauf hin, dass das Tesla Model S auch ohne Komfort-Paket bestellt werden kann und ausgeliefert wird." Nur so kann bei dem Oberklasse-Modell der für eine Förderung vorausgesetzte Netto-Endpreis von höchstens 60.000 Euro eingehalten werden. Teurere Wagen werden nicht gefördert.
Antragsteller müssen nun neben den Kaufvertragsunterlagen auch eine Bestätigung darüber beibringen, welche Teile des Komfortprogramms bei ihrem Tesla gesperrt bzw. aktiviert sind. Das Auto war im Dezember von der Liste genommen worden, weil die gerade noch in den Preisrahmen passende Basisversion im Handel gar nicht erhältlich war.
Die Elektro-Prämie kann seit Anfang Juli 2016 beim BAFA beantragt werden. Die Förderung gilt rückwirkend für Fahrzeuge, die seit dem 18. Mai 2016 gekauft wurden. Für reine Elektrowagen mit Batterie gibt es 4.000 Euro, für Plug-in-Hybridautos sind es 3.000 Euro. Finanziert werden die Prämien je zur Hälfte vom Bund und vom jeweiligen Hersteller. (dpa)