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Wegen Diesel-Rückrufen: Daimler zieht vor Gericht

18.03.2021 09:07 Uhr | Lesezeit: 3 min
Abgasuntersuchung
Daimler zieht gegen die Diesel-Rückrufe des KBA vor Gericht. 
© Foto: TÜV SÜD

Das KBA hatte Hunderttausende Diesel-Fahrzeuge des Daimler-Konzerns wegen einer unzulässigen Abgastechnik zurückgerufen. Der Autobauer hält die Funktion für zulässig. Nun soll ein Gericht strittige Klagen klären.

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Nach seinen erfolglosen Widersprüchen gegen die Diesel-Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) zieht der Autobauer Daimler vor Gericht. Es lägen drei Klagen der Mercedes-Benz AG vor, bestätigte das Verwaltungsgericht Schleswig auf Anfrage. Zwei seien Ende Februar eingegangen, die dritte am vergangenen Dienstag. "Wie bereits seit 2018 angekündigt, legen wir Rechtsmittel ein, um strittige Fragen vor Gericht klären zu lassen", erklärte ein Daimler-Sprecher.

Nach Auffassung der Behörden hat Daimler in Hunderttausenden Diesel-Fahrzeugen von Mercedes-Benz eine unzulässige Abgastechnik verwendet. Von den deswegen verhängten Rückrufen sind nach Angaben des Konzerns EU-weit etwa 1,4 Millionen produzierte Fahrzeuge betroffen, davon etwa 600.000 in Deutschland.

Daimler hält die Funktionen für zulässig und ruft zwar die Fahrzeuge zurück, hatte aber Widersprüche gegen die Bescheide eingelegt - ohne Erfolg. Das KBA wies die Widersprüche zurück. Nur einer ist nicht abschließend bearbeitet, weil Daimlers Begründung noch fehlte.

Der nächste Schritt sind nun die Klagen. Daimler hatte in der Vergangenheit immer wieder betont, an einer grundsätzlichen Klärung der strittigen Fragen interessiert zu sein. "Wir befinden uns in einem kontinuierlichen Austausch mit den Behörden und kooperieren vollumfänglich", betonte der Sprecher.

Die notwendigen Akten sowie ausführliche Klagebegründungen liegen dem Verwaltungsgericht nach eigenen Angaben bisher nicht vor. Angesichts der Komplexität der Verfahren und einer auch sonst hohen Belastung der zuständigen 3. Kammer dürfte vor Mitte 2022 nicht mit einer mündlichen Verhandlung zu rechnen sein, hieß es.

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