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Schadensabwicklung: "Werkstattrisiko"

03.09.2018 06:00 Uhr

Verkehrsunfall und erforderliche Reparaturkosten: Schadensabwicklung bei fehlerhafter Reparaturrechnung.

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Von A wie Antriebswelle bis Z wie Zentralverriegelung besteht ein durchschnittlicher Pkw heutzutage aus vielen tausend Einzelteilen. Die jeweiligen Fahrzeugkomponenten stammen von einer kaum überschaubaren Anzahl von Zulieferern sowie von den Herstellern selbst. Zur Behebung eines Unfallschadens bedarf es eines entsprechenden handwerklichen Einsatzes der Autohausmitarbeiter, eines entsprechenden Materialeinsatzes und nicht zuletzt einer fachkundigen Beurteilung, welche einzelnen Reparaturmaßnahmen und hieraus resultierend welche Reparaturkosten für die Instandsetzung des Unfallfahrzeugs anfallen. Diese Beurteilung erfolgt in aller Regel vor Reparaturbeginn durch ein Sachverständigengutachten oder einen Kostenvoranschlag des Autohauses. Wegen unzutreffend beurteilter und/oder verborgener Schäden kommt es im Einzelfall unvermeidbar zu einer zu niedrigen Beurteilung der Reparaturkosten…

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