Bundesverfassungsgericht: Rundfunkbeitrag auf dem Prüfstand
Die Verfassungsrichter haben das Beitragssystem Mitte Juli weitestgehend abgesegnet. Das ist für die Kfz-Branche wenig erfreulich.
Die seit 2013 geltenden Regelungen zur Erhebung des Rundfunkbeitrages sind weitgehend verfassungskonform. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit seinen Urteilen in vier verschiedenen Verfahren am 18.07.2018 entschieden. Überprüft wurde die Verfassungsmäßigkeit der Bestimmungen im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Kläger - drei Privatpersonen und der Autovermieter Sixt - machten die fehlende Gesetzgebungskompetenz der Länder geltend und sahen sich darüber hinaus in ihren Grundrechten nach Art. 3 GG (Gleichheitsgebot) und Art. 5 GG (Informationsfreiheit) verletzt. Das Bundesverfassungsgericht ist den Argumentationen der Kläger nur in einem Punkt gefolgt, und zwar betreffend die obligatorische Beitragspflicht auch für Zweitwohnungen. Hier hat der Gesetzgeber bis Mitte 2020 eine neue Regelung zu treffen, die zumindest die…
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