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Erbschaftsteuer: Erbschaftsteuerreform, quo vadis?

20.07.2015 06:00 Uhr

Das BMF hat einen ersten Referentenentwurf zur Reform der Erbschaftsteuer vorgelegt. Was kommt damit auf die Betriebe zu?

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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat nun einen ersten Gesetzentwurf zur Reform der Erbschaftsteuer vorgelegt, mit dem in einem neuen Anlauf verfassungsfeste Regelungen geschaffen werden sollen. Notwendig wurde dies, indem Teile der bisherigen Regelungen zur Begünstigung von Unternehmensvermögen vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für verfassungswidrig erklärt wurden und das BVerfG dem Gesetzgeber eine Frist zur Neuregelung bis spätestens 30.06.2016 gesetzt hat. Schon bei dem jetzt vorliegenden ersten Referentenentwurf zeichnet sich doch immerhin eine Grundtendenz ab. Die Erfahrung zeigt aber, dass kaum ein Gesetz so beschlossen wird, wie der ursprüngliche Referentenentwurf lautete. Änderungen sind also durchaus zu erwarten, wobei hier die "politische Großwetterlage" eine nicht unerhebliche Bedeutung hat: die bestehende große Koalition auf Bundesebene einerseits und die…

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