Mit dem Konjunkturpaket hat die Bundesregierung auch eine temporäre Reduzierung der Mehrwertsteuer beschlossen. Vorgesehen ist, dass der reguläre Mehrwertsteuersatz ab dem 1. Juli für ein halbes Jahr von 19 auf 16 Prozent fällt. Der Handelsverband Deutschland kritisierte bereits den Mehraufwand, mit dem die Maßnahme einhergehe. Kassensysteme müssten umgestellt werden, Preisschilder ersetzt und Werbung neu gestaltet werden. Wie die Dealer Management System-Anbieter Loco-Soft und Betzemeier Automotive Software die technische Umsetzung für den Autohandel sehen, haben die jeweiligen Geschäftsführer gegenüber AUTOHAUS geschildert.
Ralf Koke, Geschäftsführer von Loco-Soft, benennt aus technischer Sicht gewisse Herausforderungen für den Anbieter. Hierzu zähle die zeitnahe Programmanpassung, bei der auch die Änderung der Umsatzsteuersätze nach sechs Monaten wieder möglich sei. Auch müsse man rechtzeitig ein entsprechendes Update zur Verfügung stellen, das möglichst alle Einstellungen vornehme. Auch brauche es einen Update-Support für die nahezu 3.000 Anwenderbetriebe von Loco-Soft. Unklare Vorgaben bestünden hinsichtlich der Umsatzsteuermelde-Positionen für die neuen Umsatzsteuersätze sowie der zu verwendenden Steuer-Sachkonten bei SKR51 und anderen Hersteller-Kontenplänen.
"Seitens Loco-Soft werden keine zusätzlichen Kosten oder Gebühren erhoben", verspricht Koke. Die Kosten für den Handel würden in der Werbeauszeichnung und im Personalaufwand anfallen. Die Betriebe müssten Preisauszeichnungen für Fahrzeuge, Ersatzteile und Dienstleistungen, Anzeigentexte sowie Angebote auf Internetseiten aktualisieren. "Viele Aufgaben sind nur in Zusammenarbeit mit Lieferanten möglich, diese müssen auch noch vieles anpassen, zum Beispiel ausgelegte Preislisten, Werbebanner usw.", gibt Koke zu bedenken. Auch sei eine Abstimmung mit dem Systemlieferanten und der Steuerberatung wegen der Kontoverwendung wichtig. Auf die Frage, wie leicht die Mehrwertsteuersenkung für den Handel bis 1. Juli umsetzbar ist, antwortet der Loco-Soft-Geschäftsführer: "Es ist eine große Herausforderung, die gut durchdacht sein will."
Kunden können Umstellung des MwSt.-Satzes selbst vornehmen
Clemens Betzemeier, Geschäftsführer von Betzemeier Automotive Software, erklärt auf Anfrage, dass grundsätzlich jeder Händler in den Systemen "werwiso" und "werwismart" selbst und ohne Hilfe eine Umstellung des Mehrwertsteuer-Satzes vornehmen könne. "Das ist relativ einfach und kann in den Firmenstammdaten des Programms umgestellt werden", erläutert er. Formulare wie Rechnungen, Angebote usw. würden automatisch nach Änderung des Satzes angepasst, sofern man aktuelle Vorgabe-Formulare des Programms verwende. Wichtig dabei sei, alle Aufträge am 30. Juni zu fakturieren, den Mehrwertstezersatz zu ändern, um dann startklar zu sein. Nicht vergessen sollten Kunden, dass das Fertigstellungs- bzw. Lieferdatum der erbrachten Leistung oder der Ware zähle.
"Da wir von Betzemeier es unseren Kunden noch komfortabler machen möchten, stellen wir ein Update zur Verfügung, was auch das historische Reglement sicherstellt. Denn am 31. Dezember 2020 ist alles wieder vorbei", betont der Geschäftsführer. Das Finanzministerium hätte das Thema aus seiner Sicht auch einfacher über die Umsatzsteuervoranmeldung regeln können. Den Bereich der Finanzbuchhaltung regle das Fibu-System des Partners Datev aus Nürnberg. Die Schnittstellen seien entsprechend aufeinander abgestimmt. (ah)