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ZDK zu Umsatzsteuersenkung: "Großer administrativer Aufwand"

10.06.2020 17:00 Uhr
ZDK zu Umsatzsteuersenkung: "Großer administrativer Aufwand"
Antje Woltermann, ZDK-Geschäftsführerin Betriebs-/Volkswirtschaft und Fabrikate.
© Foto: ZDK

Antje Woltermann, ZDK-Geschäftsführerin Betriebs-/Volkswirtschaft und Fabrikate, sieht in der geplanten Umsatzsteuersenkung einen nicht unerheblichen Mehraufwand für den Autohandel. Viele Detailfragen müssten noch geklärt werden.

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Von Online-Redakteur Andreas Heise

Ab 1. Juli soll der reguläre Mehrwertsteuersatz bis Jahresende von 19 auf 16 Prozent gesenkt werden. Die Maßnahme ist Teil des Konjunkturpakets, auf das sich die große Koalition am vergangenen Donnerstag geeinigt hat.

ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn stellte noch am selben Tag fest, dass die Senkung der Mehrwertsteuer kein wesentlicher Kaufanreiz sei, aber die zeitliche Befristung ein Bürokratiemonster schaffe. Auf Nachfrage von AUTOHAUS hat sich Antje Woltermann, ZDK-Geschäftsführerin Betriebs-/Volkswirtschaft und Fabrikate, zu den Auswirkungen der Maßnahme geäußert. Die Umstellung bedeute einen "großen administrativen Aufwand". "Das betrifft die Buchhaltung, die Umstellung der Kassensysteme und die komplette Dokumentation, damit bei einer eventuellen Betriebsprüfung auch nachgewiesen werden kann, dass der richtige  Mehrwertsteuersatz zur Anwendung gekommen ist", erläutert Woltermann. Das Problem bestehe vor allem darin, dass das Ganze zum Jahresende nochmal geleistet werden müsse. Auch bedeute administrativer Aufwand immer Zusatzkosten.

"Grundsätzlich sollte das machbar sein – aber etwas mehr Vorlauf wäre natürlich wünschenswert gewesen", so die ZDK-Geschäftsführerin. Neben dem bereits genannten administrativen Aufwand ergäben sich noch viele Detailfragen, die in der kurzen Zeit zu klären seien. Das gelte gerade vor dem Hintergrund, dass die Ausführungsbestimmungen ja noch gar nicht bekannt seien.

Klare Kundenkommunikation vonnöten

Tatsache ist, dass für die Anwendung des jeweiligen Steuersatzes stets das Liefer- bzw. Leistungsdatum entscheidend ist (siehe AUTOHAUS SteuerLuchs). Bestellt also ein Kunde im Juli 2020 ein Fahrzeug und erhält er dieses aber erst im Januar 2021, so sind wieder 19 Prozent Mehrwertsteuer anzusetzen. "Das kann natürlich zu Problemen führen“, kommentiert Woltermann. Entscheidend sei die klare Kommunikation mit den Kunden sowie eine entsprechende vertragliche Vereinbarung.

Woltermann schließt nicht aus, dass die Kaufzurückhaltung seitens der Kunden bis zum Starttermin am 1. Juli anhalten könnte. "Weil vermutlich viele Kunden meinen, sie könnten erst nach dem 1. Juli 2020 einen Kaufvertrag zu den neuen Bedingungen abschließen", sagt sie. Viel Zeit zur Aufklärung bestehe nicht.

Ob sich die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer angesichts des Aufwands und gewisser Probleme, beispielsweise den Lieferzeiten, für den Autohandel lohnen werde, könne man erst am Jahresende beurteilen.

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KOMMENTARE


Kerstin F.

10.06.2020 - 19:24 Uhr

Es wird sich sicherlich für kurzfristig lieferbare Fahrzeuge lohnen. Ein Auto nach Wunsch hat bei vielen Herstellern momentan eine längere Lieferzeit. Da wird auch Druck auf die Hersteller ausgeübt, die noch nicht wieder 100% auf Spur sind seit dem Corona-Stopp. Das Gespräch mit dem Kunden, wenn sich das Fahrzeug in der Lieferwoche auf ab 01.2021 verschiebt, führt dann der Verkäufer.


Thomas GEIGER

10.06.2020 - 20:39 Uhr

Mecker mecker mecker ... Was auch immer getan wird, es wird immer etwas gefunden in diesem Land!


eMobilitätsberatung-Berlin K.D. Schmitz

11.06.2020 - 11:01 Uhr

Ja Fr. Woltermann, das wurde auch Zeit, dass hier mal wieder eine sachliche Kommentierung zum Konjukturprogramm zu lesen ist. Mit den anderen, dieseliediologisch getrieben Feststellungen, die rückwärtsgewandter kaum sein können, Beispiel Herr Peckruhn, werden die Mitglieder aufs umweltpolitische Abstellgleis geführt.


M.Fe

11.06.2020 - 11:36 Uhr

Diese ganze MWSt-Ermäßigung bringt doch überhaupt nicht den Effekt eines verstärkten Kaufanreizes. Anhand einer Service-Rechnung z. B. Assyst Service AMB C 180 spart der Kunde ca 8€ bei vermindertem Steuersatz. Wer glaubt denn, das wir damit den Kunden früher in die Werkstatt holen?


Halil

11.06.2020 - 16:27 Uhr

Ich finde die Idee grundsätzlich sehr gut. Im KFZ-Gewerbe ist der bürokratische Aufwand überschaubarer als vielleicht in anderen Bereichen. Etwas mehr Vorlaufzeit und ein längerer Zeitraum (1 Jahr) wären besser gewesen.


Rudi

11.06.2020 - 16:57 Uhr

Ich sehe das positiv: In vielen Menschen steckt drin, dass sie dem Staat nichts schenken wollen. Selbst wenn die Ersparnis relativ gering ist, ist es meiner Meinung nach für viele Konsumenten eine kleine Genugtuung, dass der Staat weniger Geld von Ihnen bekommen hat. Dann noch die zeitliche Begrenzung, es "muss" jetzt ab Juli gekauft werden, damit man möglichst viel in den Genuss der niedrigeren Steuer kommt. Ich denke, da werden einige vorsichtige Verbraucher aufgeschobene Ausgaben nun doch wieder wie vor Corona geplant tätigen - was unserer Branche indirekten Aufschwung geben könnte. Die Frage ist nur, was dann ab Januar passiert, wenn auch noch nicht geplante Anschaffungen dieses Jahr getätigt werden und dann womöglich im nächsten Jahr fehlen.


Kurt M.

14.06.2020 - 10:23 Uhr

Hallo, es wird beim Gebrauchtwagenkauf beim Käufer nichts ankommen. Ich beobachte seit längerem verschiedene Fahrzeuge bei Mobile.de, da ich für meinen Sohn ein Auto suche. Leider musste ich jetzt feststellen, dass viele Autohändler hergehen und die drei Prozent, die ab 1. Juli abgezogen werden, schon jetzt vorab auf das Fahrzeug drauf packen, somit schiebt alles der Autohändler ein und das ist kein Einzelfall!


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