Von Online-Redakteur Andreas Heise
Ab 1. Juli soll der reguläre Mehrwertsteuersatz bis Jahresende von 19 auf 16 Prozent gesenkt werden. Die Maßnahme ist Teil des Konjunkturpakets, auf das sich die große Koalition am vergangenen Donnerstag geeinigt hat.
ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn stellte noch am selben Tag fest, dass die Senkung der Mehrwertsteuer kein wesentlicher Kaufanreiz sei, aber die zeitliche Befristung ein Bürokratiemonster schaffe. Auf Nachfrage von AUTOHAUS hat sich Antje Woltermann, ZDK-Geschäftsführerin Betriebs-/Volkswirtschaft und Fabrikate, zu den Auswirkungen der Maßnahme geäußert. Die Umstellung bedeute einen "großen administrativen Aufwand". "Das betrifft die Buchhaltung, die Umstellung der Kassensysteme und die komplette Dokumentation, damit bei einer eventuellen Betriebsprüfung auch nachgewiesen werden kann, dass der richtige Mehrwertsteuersatz zur Anwendung gekommen ist", erläutert Woltermann. Das Problem bestehe vor allem darin, dass das Ganze zum Jahresende nochmal geleistet werden müsse. Auch bedeute administrativer Aufwand immer Zusatzkosten.
"Grundsätzlich sollte das machbar sein – aber etwas mehr Vorlauf wäre natürlich wünschenswert gewesen", so die ZDK-Geschäftsführerin. Neben dem bereits genannten administrativen Aufwand ergäben sich noch viele Detailfragen, die in der kurzen Zeit zu klären seien. Das gelte gerade vor dem Hintergrund, dass die Ausführungsbestimmungen ja noch gar nicht bekannt seien.
Klare Kundenkommunikation vonnöten
Tatsache ist, dass für die Anwendung des jeweiligen Steuersatzes stets das Liefer- bzw. Leistungsdatum entscheidend ist (siehe AUTOHAUS SteuerLuchs). Bestellt also ein Kunde im Juli 2020 ein Fahrzeug und erhält er dieses aber erst im Januar 2021, so sind wieder 19 Prozent Mehrwertsteuer anzusetzen. "Das kann natürlich zu Problemen führen“, kommentiert Woltermann. Entscheidend sei die klare Kommunikation mit den Kunden sowie eine entsprechende vertragliche Vereinbarung.
Woltermann schließt nicht aus, dass die Kaufzurückhaltung seitens der Kunden bis zum Starttermin am 1. Juli anhalten könnte. "Weil vermutlich viele Kunden meinen, sie könnten erst nach dem 1. Juli 2020 einen Kaufvertrag zu den neuen Bedingungen abschließen", sagt sie. Viel Zeit zur Aufklärung bestehe nicht.
Ob sich die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer angesichts des Aufwands und gewisser Probleme, beispielsweise den Lieferzeiten, für den Autohandel lohnen werde, könne man erst am Jahresende beurteilen.
Thomas GEIGER
eMobilitätsberatung-Berlin K.D. Schmitz
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