Der Rechtsweg kann lange dauern. Deshalb will der Verband Deutscher Opel-Händler (VDOH) kurzfristig das Gespräch mit Opel suchen, um "weiterhin einvernehmliche Lösungen auch für die zukünftigen Vergütungsmodelle auszuloten". Die Gespräche sollten unter Berücksichtigung des nunmehr schriftlich vorliegenden Urteils des Landgerichts Frankfurt stattfinden, auch wenn Opel bereits die Einlegung der Berufung zum Oberlandesgericht Frankfurt angekündigt hat. Das teilte der Anwalt des VDOH, Uwe Heymann, am Montag mit.
Bereits im Dezember war bekannt geworden, dass das Landgericht Frankfurt der Klage des VDOH gegen Opel (AZ: 2-03 O 410/20) stattgegeben hat (wir berichteten). Damals sagte VDOH-Sprecher Peter Müller in einer ersten Stellungnahme: "Wir haben das Vergütungssystem komplett in Frage gestellt und wurden vom Landgericht bestätigt."
Unbillige Behinderung und AGB-Rechtswidrig
Nach der Auswertung des schriftlichen Urteils teilte Heymann nunmehr mit, dass das Landgericht Frankfurt am Main sehr detailliert und sorgfältig unter Verweisung auf zahlreiche vorausgehende Urteile des Bundesgerichtshofs das Vergütungssystem der Opel Automobile GmbH, die Commercial Policy 2020, für rechtswidrig erklärt hat. "Es hat in einer sehr sorgfältigen Interessenabwägung die Commercial Policy als Vertragsbestandteil (und nicht außerhalb des Händlervertrages stehendes) Dokument bewertet und als kartellrechtlich relevante unbillige Behinderung, aber auch als AGB-Rechtswidrig beurteilt", so der Anwalt. Interessant sei, dass das Gericht ausdrücklich das Verbot auch auf "kerngleiche zukünftige Systeme dieser Art" ausweitet. Die kartellrechtliche Klagebefugnis des VDOH sei "völlig zwanglos"bejaht worden.
Opel hat Berufung angekündigt
Im November 2020 hatte der VDOH im Auftrag seiner Mitglieder Klage gegen die "Commercial Policy" eingereicht. In dieser ist das Vergütungssystem für Opel-Vertragshändler geregelt. Inhaltlich richtete sich die Klage nach Angaben des Verbands gegen die – so wörtlich – "generelle Ausgestaltung des Vergütungssystems, seine Unkalkulierbarkeit und vor allem aber gegen die zahlreichen einseitigen Änderungsmöglichkeiten bis hin zum Eingriff in die Marge". Die Commercial Policy 2020 sei dabei zunächst als Beispiel für eine aus Sicht des Verbands unzulässige Ausgestaltung angeführt. Die strittigen Punkte würden aber auch für die Vergütungssysteme 2021 und 2022 gelten.
Auch Opel liegt die Urteilsbegründung mittlerweile vor. Nach Angaben eines Sprechers bestätige diese das Unternehmen klar darin, wie angekündigt gegen das Urteil Berufung einzulegen. "Wir sind unverändert von unserer Rechtsposition überzeugt", hieß es auf Anfrage von AUTOHAUS aus Rüsselsheim.
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