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Opel-Vergütungssystem: Landgericht gibt Klage des Händlerverbands statt

16.12.2021 17:08 Uhr | Lesezeit: 3 min
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© Foto: picture alliance/Geisler-Fotopress/Christoph Hardt/Geisler-Fotopres

Erfolg für den Verband Deutscher Opel-Händler: Das Landgericht Frankfurt hat der Klage gegen den Hersteller wegen dessen "Commercial Policy" stattgegeben. Opel will gegen die Entscheidung Berufung einlegen.

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Diese Entscheidung könnte die Margenregelungen vieler Fabrikate verändern. Wie eine Sprecherin des Landgerichts Frankfurt am Donnerstag mitteilte, wurde der Klage des Verbandes Deutscher Opel-Händler (VDOH) gegen Opel stattgegeben (AZ: 2-03 O 410/20).

"Das ist wirklich toll", sagte VDOH-Sprecher Peter Müller in einer ersten Stellungnahme. "Wir haben das Vergütungssystem komplett in Frage gestellt und wurden vom Landgericht bestätigt." Derzeit liege das Urteil aber noch nicht schriftlich vor, weshalb er zu den Details noch keine Auskunft geben könne.

Ein Opel-Sprecher erklärte auf Anfrage: "Uns liegt die Entscheidung noch nicht vor. Wir kennen nur den Tenor. Dieser widerspricht aus unserer Sicht der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte. Wir sind unverändert von unserer Rechtsposition überzeugt und werden daher gegen die Entscheidung Berufung einlegen, sobald uns diese vorliegt."

Unkalkulierbares Vergütungssystem

Im November 2020 hatte der VDOH im Auftrag seiner Mitglieder Klage gegen die sogenannte "Commercial Policy" eingereicht. In der "Commercial Policy" ist das Vergütungssystem für Opel-Vertragshändler geregelt. Inhaltlich richtet sich die Klage nach Angaben des Verbands gegen die – so wörtlich – "generelle Ausgestaltung des Vergütungssystems, seine Unkalkulierbarkeit und vor allem aber gegen die zahlreichen einseitigen Änderungsmöglichkeiten bis hin zum Eingriff in die Marge".  

Unzulässige Ausgestaltung

"In rechtlicher Hinsicht ist die Klage gestützt auf einen Verstoß gegen Händlervertrags­recht, eine kartellrechtliche Behinderung und auf AGB-Recht", hatte Rechtsanwalt Uwe Heymann, der auch die Geschäftsstelle des VDOH leitet, anlässlich der Klageeinreichung erklärt. Die Commercial Policy 2020 sei dabei zunächst als Beispiel für eine aus Sicht des Verbands unzulässige Ausgestaltung angeführt. Die strittigen Punkte gelten aber auch für das Vergütungssystem 2021 sowie für das anstehende Vergütungssystem für 2022.  

Peckruhn begrüßt Urteil

ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn sagte in einer ersten Reaktion: "Chapeau VDOH!" Es sei gut, dass der VDOH den Mut hatte, seinen Mitgliedsbetrieben das Recht zu sichern, dass sich ihre Arbeit auch lohne. "Grundsätzlich bin ich eher dafür miteinander zu reden. Wenn aber keine Einigung auf dem Verhandlungsweg zu erzielen ist, müssen eben auch einmal Gerichte sprechen." Peckruhn freute sich darüber, dass nach dem Peugeot-Urteil in Österreich auch deutsche Gerichte nunmehr die Handelsseite mehr beachten würden.

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