Online-Bewertungen: Meinungsfreiheit vs. Eingriff in Unternehmensrechte
Schlechte Bewertungen sind für ein Unternehmen nicht nur unangenehm, sondern können auch Kunden vergraulen und zu finanziellen Einbußen führen. Das Landgericht Frankenthal hat sich jüngst damit befasst.
KURZFASSUNG
1. Gemäß Urteil des Landgerichts Frankenthal vom 22.05.2023 (Az. 6 O 18/23) muss von einem Unternehmen die Tatsachenbehauptung eines Kunden in einer Online-Bewertung nur dann hingenommen werden, wenn der Wahrheitsgehalt der aufgestellten Behauptung auch tatsächlich feststeht.
2. Das in Art. 5 GG festgelegte Recht auf Meinungsfreiheit ist sehr weitgehend. Unwahre Tatsachenbehauptungen sind allerdings grundsätzlich nicht vom Schutz der Meinungsfreiheit umfasst. Gemäß Bundesverfassungsgericht liegt eine Tatsachenbehauptung dann vor, wenn die Behauptung einem Beweis zugänglich ist. Eine bloße Meinung hingegen entzieht sich einem Beweis und ist stattdessen "durch Wertungen und Dafürhalten" geprägt.
3. Liegt eine falsche Tatsachenbehauptung vor, so steht dem Unternehmer ein Unterlassungsanspruch zu. Der Unterlassungsanspruch ist grundsätzlich mit einer Abmahnung und einem…
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