Aktuelles Bfh-Urteil: Der Vorsteuerabzug und die Betriebsveranstaltung
Ein Vorsteuerabzug ist nicht möglich, wenn die bezogenen Leistungen dem privaten Bedarf der Arbeitnehmer dienen. Bei sogenannten "Team Building Events" ist dies der Fall.
In wenigen Wochen heißt es in München wieder "O'zapft is!". Und auch die ersten "Save the Date"-Erinnerungen für die bevorstehenden Weihnachtsfeiern füllen so langsam die Kalender. Es gibt daher kaum einen besseren Zeitpunkt, um sich mit steuerlichen Themen hinsichtlich…
Mehr Infos finden Sie hier!