Räder und Reifen: Aufbereitung von Leichtmetallrädern
Eine neue Richtlinie definiert strenge Grenzen für die Beseitigung von Beschädigungen.
KURZFASSUNG
1. Mit der zu Jahresbeginn veröffentlichten Richtlinie des Bundesverkehrsministeriums für die Aufbereitung von Pkw-Leichtmetallrädern wurden die Beschränkungen bei der Bearbeitung von Beschädigungen und Gebrauchsspuren nunmehr verbindlich zur Beachtung durch die Werkstätten und auch zur Überprüfung bei der Hauptuntersuchung festgelegt.
2. Beschädigte Leichtmetallräder sind zu erneuern. Die zulässige Aufbereitung beschränkt sich auf die Beseitigung oberflächlich sichtbarer Makel, mit denen das Rad ansonsten ohne Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit weiter genutzt werden kann.
3. Auch im Rahmen der Aufbereitung bestehen aber strikte Beschränkungen, die jede Beeinträchtigung der Materialstabilität ausschließen sollen.
Nach einer im April 2023 veröffentlichten Statistik waren bereits im Jahr 2018 rund 70 Prozent aller Pkw in Deutschland mit Leichtmetallfelgen ausgestattet. Der…
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