Dieses Urteil könnte Konsequenzen für den europäischen Kfz-Ersatzteilemarkt haben: Das Landgericht Frankfurt hat in einem Musterverfahren der Klage des Gesamtverbands Autoteile-Handel (GVA) gegen den Autobauer Kia erstinstanzlich statt gegeben. Demnach sieht es den Hersteller in der Pflicht, die Daten zur Fahrzeug- und Ersatzteilidentifikation in elektronischer Form als Datensätze zur Verfügung zu stellen.
Hintergrund: Über die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) können Hersteller benötigte Ersatzteile einem Wagen eindeutig zuzuordnen. Unabhängige Marktbeteiligten haben bislang zumeist keinen Zugriff auf dieses Sonderwissen. Das hindert etwa den freien Teilehandel daran, Kfz-Werkstätten markenübergreifende Kataloge auf Basis einer FIN-basierten Ersatzteilidentifikation anzubieten.
Diesen Wettbewerbsnachteil hatte die europäische Kommission erkannt und die Autohersteller in Zusammenhang mit den Euro 5/6-Verordnungen für Pkw bzw. den Euro VI-Verordnung für Nkw verpflichtet, Teileherstellern, -händlern sowie anderen unabhängigen Marktteilnehmern entsprechende Daten zur Verfügung zu stellen. Bislang war strittig, ob die Überlassung der Informationen in elektronischer Form zur unmittelbaren elektronischen Weiterverarbeitung geschehen müsse.
Das LG Frankfurt hat dies am 21. Januar 2016 bejaht. Für das Gericht besteht diese Pflicht lediglich nicht auf Seiten des ebenfalls verklagten Importeurs Kia Motors Deutschland. Dem GVA ging es nach eigenen Angaben im Wesentlichen darum, die Verpflichtung der Fahrzeughersteller als Inhaber der Euro 5/6 Systemgenehmigungen klären zu lassen.
Signalwirkung für die Branche
"Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt ist ein wichtiger Erfolg für die Branche. Sie wird dazu beitragen, den Wettbewerb zu sichern und so den Verbrauchern auch künftig bezahlbare Mobilität ermöglichen", sagte GVA-Präsident Hartmut Röhl. Das Musterverfahren habe Signalwirkung auch für andere Länder und gegenüber anderen Fahrzeugherstellern. (rp)