Die umstrittenen Aufnahmen von Videokameras im Auto - sogenannten "Dashcams" - können unter bestimmten Umständen Beweismittel sein. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden. In einem Bußgeldverfahren sei es in schwerwiegenden Fällen grundsätzlich zulässig, auf solche Aufnahmen anderer Verkehrsteilnehmer zurückzugreifen, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Angaben des Gerichts zufolge handelt es sich dabei bundesweit um die erste obergerichtliche Entscheidung zu dieser umstrittenen Frage.
Dashcams sind kleine Videokameras, die sich an der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett befestigen lassen, sie sind datenschutzrechtlich umstritten. Laut dem Beschluss kann eine Aufnahme vor Gericht aber bei schwerwiegenden Verstößen im Verkehr als Beweismittel gelten. Das gelte zum Beispiel, wenn ein Verkehrsteilnehmer eine mindestens sechs Sekunden rot zeigende Ampel missachte.
Im konkreten Fall hatte das Amtsgericht Reutlingen gegen einen Verkehrsrowdy eine Geldbuße von 200 Euro verhängt, weil er über eine rote Ampel gefahren war. Die Tat konnte das Gericht nur aufgrund eines Videos beweisen, das ein anderer Verkehrsteilnehmer zunächst anlasslos mit einer Dashcam aufgenommen hatte. Das Oberlandesgericht hat dieses Urteil bestätigt und die Rechtsbeschwerde des Betroffenen verworfen. (dpa)