Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff warnt vor kleinen Videokameras hinter Windschutzscheiben - sogenannten Dashcams. "Wenn eine Dashcam dazu genutzt wird, den Verkehr lückenlos zu dokumentieren, ist dies datenschutzrechtlich unzulässig", sagte Voßhoff der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vor dem Beginn des 54. Deutschen Verkehrsgerichtstags in Goslar.
Ein solcher Einsatz von Videoüberwachung hinter den Windschutzscheiben von Autos sei ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der gefilmten Personen. "Deren Grundrechte überwiegen in einem solchen Fall grundsätzlich gegenüber dem Interesse des Dashcam-Nutzers an einer eventuellen Beweissicherung", sagte Voßhoff. Eine Ausnahme sei lediglich die rein private und nicht dauerhafte Nutzung einer derartigen Kamera zu familiären oder persönlichen Zwecken.
Videoaufnahmen aus Kameras im Fahrzeug könnten unter Umständen nach Unfällen als Beweismittel vor Gericht dienen - dies ist aber rechtlich noch nicht geklärt. Beim 54. Deutschen Verkehrsgerichtstag beraten Juristen und Fachleute von Ministerien, Verbänden und Verkehrsclubs unter anderem über dieses Thema. (dpa)
Michael Kühn