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Debatte: Datenschutzbeauftragte warnt vor Dashcams

27.01.2016 08:15 Uhr
Dashcam
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff warnt vor kleinen Videokameras hinter Windschutzscheiben.
© Foto: dpp-AutoReporter

Vor dem Beginn des 54. Deutschen Verkehrsgerichtstags in Goslar hat die Debatte über den Einsatz von Videokameras hinter Windschutzscheiben bereits begonnen.

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Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff warnt vor kleinen Videokameras hinter Windschutzscheiben - sogenannten Dashcams. "Wenn eine Dashcam dazu genutzt wird, den Verkehr lückenlos zu dokumentieren, ist dies datenschutzrechtlich unzulässig", sagte Voßhoff der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vor dem Beginn des 54. Deutschen Verkehrsgerichtstags in Goslar. 

Ein solcher Einsatz von Videoüberwachung hinter den Windschutzscheiben von Autos sei ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der gefilmten Personen. "Deren Grundrechte überwiegen in einem solchen Fall grundsätzlich gegenüber dem Interesse des Dashcam-Nutzers an einer eventuellen Beweissicherung", sagte Voßhoff. Eine Ausnahme sei lediglich die rein private und nicht dauerhafte Nutzung einer derartigen Kamera zu familiären oder persönlichen Zwecken. 

Videoaufnahmen aus Kameras im Fahrzeug könnten unter Umständen nach Unfällen als Beweismittel vor Gericht dienen - dies ist aber rechtlich noch nicht geklärt. Beim 54. Deutschen Verkehrsgerichtstag beraten Juristen und Fachleute von Ministerien, Verbänden und Verkehrsclubs unter anderem über dieses Thema. (dpa)

 

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KOMMENTARE


Michael Kühn

27.01.2016 - 14:59 Uhr

Was für eine "sinnvolle" Diskussion wird von Fachleuten geführt ? - Spätestens beim selbstfahrendem Auto wird man auf Dashcams zugreifen müssen, wenn der "Fahrgast" seine Zeitung laß ... - Und ob ich auf einem Bahnhof oder Flughafen usw. von einer Cam erfaßt werde ist in meinen Augen nichts Anderes. - Und wenn zur Beweiserhebung bei unklaren Unfallvorgängen ein Filmausschnitt helfen kann, dann denke ich, werden auch kriminelle Unfallbetrüger mit ihren Pseudozeugen nicht mehr vor Gericht "durchkommen" u. ggfs. keinen Schadenersatz geltend machen können. MK


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