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BGH: Marke "Volkswagen" unter besonderem Schutz

12.04.2013 09:46 Uhr
BGH: Marke "Volkswagen" unter besonderem Schutz
Der BGH sieht die Markenrechte des VW-Konzerns durch die Marketingaktionen von "Bild" und ATU möglicherweise verletzt.
© Foto: Gina Sanders / Fotolia / Screenshot Bild.de / asp-Montage

Anders als das OLG München sieht Karlsruhe die Markenrechte des VW-Konzerns durch die Marketingaktionen von "Bild" und ATU möglicherweise verletzt und verweisen das Verfahren zurück.

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Der Wortbestandteil "Volks" darf nur bedingt für Werbung mit Bezug auf Auto-Service benutzt werden. In diesen Fällen drohe eine Kollision mit dem Konzern Volkswagen, geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom Donnerstag hervor (Az.: I ZR 214/11). Die für den Wolfsburger Autobauer eingetragene Marke sei sehr bekannt und genieße daher besonders großen Schutz. Wie weit dieser Schutz reiche, müsse jetzt das Oberlandesgericht (OLG) München erneut prüfen, entschieden die Richter und verwiesen das Verfahren zurück. In dem Streit hatte Volkswagen "Bild.de" und die Werkstattkette ATU auf Unterlassen verklagt.

Die Internetausgabe der Zeitung hatte gemeinsam mit dem Reparaturdienst seit 2002 verschiedene Aktionen gestartet, bei denen sie unter anderem Inspektionen und Reifen anboten. In der Werbung benutzten sie dabei Begriffe wie "Volks-Inspektion", "Volks-Reifen" und auch "Volks-Werkstatt". Dagegen war der Volkswagen-Konzern vorgegangen.

Das OLG hatte eine Klage des Autobauers abgewiesen (wir berichteten). Nach Ansicht des BGH hat es dabei jedoch den weiten Schutzbereich bekannter Marken nicht ausreichend beachtet. In solchen Fällen liege bereits eine Verletzung vor, wenn das Publikum durch den Anklang an den Markennamen von einer wirtschaftlichen und organisatorischen Verbindung zum Unternehmen ausgeht. Das OLG muss den Fall nun erneut verhandeln. (dpa)

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KOMMENTARE


Michael Kühn

12.04.2013 - 11:40 Uhr

"Volkswagen" ist ein traditioneller Hersteller mit einer langen u. erfolgreichen Firmengeschichte. Von daher kann ich dem Urteil gut folgen. - Des Weiteren, finde ich es höchst anmaßend seitens ATU, für sich zu beanspruchen, eine Art "Volks-Reifen" werbewirksam anzubieten; zumal sie ja noch nicht einmal diese Reifen selbst herstellen. (Als Reifenhersteller und als Werksausrüster für VW-Fzg. hätte dieser Begriff sicher eine andere Qualität. Dann hätte VW wahrscheinlich weniger Bedenken.) - "Volks-Werkstatt" ist ebenso lächerlich und soll m.E. gezielt eine Verbindung zu Volkswagen vorgaukeln. ATU kann niemals für z.B. sämtliche VW-Fzg. adäquate und umfangreiche Reparaturen durchführen. Gleiches gilt auch für andere Fabrikate. Ergo ist das Vorwort "Volks-..." höchst irreführend ! - Die Richter vom OLG beurteilten Gegebenheiten von einer Materie, von der sie keine Ahnung haben. (So funktioniert eben die Rechtssprechung in Deutschland, - und wer keinen "langen Atem" hat und keine Topanwälte bezahlen kann ist leider oft der Verlierer!) Nach meiner Sichtweise ist ATU einfach nur "dummdreist".


Detlef Rüdel

12.04.2013 - 15:31 Uhr

Michael Kühn@Rüdel.de Hallo Herr Kühn, ich bin hier völlig dacor mit Ihnen. Darüber hinaus bin ich mir sicher, dass sich das Problem ATU in den nächsten 2-3 Jahren von selbst erledigen wird. Wenn wir berücksichtigen, dass der Investor Doughty Hanson (auch bekannt als Heuschrecke)ATU vor zwei jahren erworben hat, in Form/Kauf von Anleihen nach Leveraged Buy-out, Verfahren und diese Anleihen, jeweils im Jahr 2014/15 mit 600,00Mio. Dollar fällig werden, dann muss man sich in Anbetracht der Schulden, die Frage stellen, wie, und aus welchem Ertrag, sollen diesen Anleihen an den Investor zurückgezahlt werden? Wird das nicht möglich sein, wovon ich ausgehe, dann wird es mit Sicherheit zu einer Zerschlagung der Gruppe kommen. Mindestens, aber zum großen Ab/Ausverkauf.


M.Pister

15.04.2013 - 11:30 Uhr

Ich käme als Verbraucher nie auf die Idee, dass diese "Volks"aktion von ATU mit Zusatz " Inspektion" " Reifen" o.ä in Zusammenarbeit mit der Volkswagen AG zustande kam. Ich kann verstehen, dass man schützen muss, aber so DUMM sind wir Nicht-Branchenkenner" nun auch wieder nicht. Ein ähnlicher gelagerter Bericht war kürzlich schon mla zu finden. Irgendwie verklagt jeder jeder weil er sich in seinen Rechten verletzt sieht... als ob der Autohandel keine anderen Probleme hat.


uwe meier

19.04.2013 - 08:42 Uhr

Hoffentlich startet die Bild keine gemeinsame Aktion mit der Volksfürsorge.


Christian

14.01.2014 - 15:42 Uhr

Also ich finde, dass der Begriff "Volks-Werkstatt" schon sehr eng im Zusammenhang mit Volkswagen steht! Das Vorgehen finde ich gerechtfertigt und deshalb stimme ich der Aussage, dass Bekannte und sehr lang bestehende Marken einen weit greifenden Schutz genießen dürfen, zu.VGChristian Europäischer Patentanwalt


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