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AUTOHAUS SteuerLuchs: Vorsicht vor falscher Anwaltskanzlei "Schirmer Rechtsanwaltschaft mbH"

07.08.2024 08:47 Uhr
AUTOHAUS SteuerLuchs: Vorsicht vor falscher Anwaltskanzlei "Schirmer Rechtsanwaltschaft mbH"
Die AUTOHAUS-Steuerexperten Barbara Muggenthaler und Maximilian Appelt (beide RAW-Partner) 
© Foto: RAW-Partner

In den letzten Wochen ist eine neue Betrugsmasche aufgetaucht, bei der eine nicht existierende Anwaltskanzlei gefälschte Forderungsschreiben verschickt. Die Experten raten: Reagieren Sie nicht auf Aufforderungen in verdächtigen Schreiben und leisten Sie keine Zahlungen!

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Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) warnt vor Forderungsschreiben einer nicht existierenden Anwaltskanzlei "Schirmer Rechtsanwaltschaft mbH", die von einem Rechtsanwalt "Herbert Pekoll", den es ebenfalls nicht gibt, unterzeichnet sind. So werden Unternehmen angeschrieben, die angeblich gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen haben.

Hierzu führt die BRAK u.a. weiter aus:

In den letzten Wochen ist eine neue Betrugsmasche aufgetaucht, bei der eine nicht existierende Anwaltskanzlei, die "Schirmer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH", auch als "Schirrmer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH" aufgeführt, gefälschte Forderungsschreiben verschickt. Weder die "Schir(r)mer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH" noch der Rechtsanwalt "Herbert Pekoll" existieren tatsächlich. Es handelt sich um eine Betrugsmasche, die darauf abzielt, Unternehmen unter Druck zu setzen oder einzuschüchtern und möglicherweise so zu Zahlungen oder anderen unberechtigten Handlungen zu bewegen.

Hinweis:

  1. Recherchieren Sie die angegebenen Kontaktdaten und überprüfen Sie, ob die Kanzlei tatsächlich existiert. Die Prüfung ob ein Anwalt oder eine Anwältin in Deutschland eine Zulassung hat, können Sie online über das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis vornehmen (www.rechtsanwaltsregister.org); wenn Sie Zweifel haben, wenden Sie sich an eine vertrauenswürdigen Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
  2. Reagieren Sie nicht auf Aufforderungen in verdächtigen Schreiben und leisten Sie keine Zahlungen.
  3. Informieren Sie die zuständigen Behörden oder den Verbraucherschutz über den Betrugsversuch.

Brauchen Sie einen Steuer-Tipp? Dann schauen Sie auf unserer Homepage https://raw-partner.de/ vorbei. Bei Fragen oder An­regungen stehen Ihnen Barbara Muggenthaler (muggenthaler@raw-partner.de) und Maximilian Appelt (appelt@raw-partner.de) zur Verfügung.

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