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AUTOHAUS SteuerLuchs: Vorsicht vor Fake-E-Mails vom BZSt

29.01.2025 09:00 Uhr | Lesezeit: 1 min
RAW-Muggenthaler-Appelt
Die AUTOHAUS-Steuerexperten Barbara Muggenthaler und Maximilian Appelt (beide RAW-Partner)
© Foto: RAW-Partner

Aktuell sind E-Mails im Umlauf, die vorgeben, vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu sein. Daran erkennen Sie die betrügerischen Schreiben.

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Die Behörde macht insbesondere auf die folgenden Betrugsversuche aufmerksam:

  • Die Empfängerinnen und Empfänger der betrügerischen E-Mail werden aufgefordert, einen Link zu öffnen, um die Aktualisierung Allgemeiner Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu nehmen.
  • Absender der E-Mail wird das "BZST-Portal“ benannt, wobei die Absenderadresse als auch der E-Mail-Betreff variieren können.
  • In der E-Mail wird die Empfängerin/der Empfänger nicht direkt mit Namen angeschrieben, sondern mit "Sehr geehrte Damen und Herren".
  • Die Empfängerinnen und Empfänger der betrügerischen E-Mail werden aufgefordert, einen Link zu öffnen, um ein Erstattungsformular für Einkommensteuer auszufüllen.
  • In der E-Mail wird die Empfängerin/der Empfänger nicht direkt mit Namen angeschrieben, sondern mit "Sehr geehrte Steuerzahlerin, sehr geehrter Steuerzahler".

Das BZSt empfiehlt bei dem Erhalt einer solchen E-Mail den Link nicht zu öffnen und die verdächtige E-Mail unverzüglich zu löschen.

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#AUTOHAUS SteuerLuchs

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