Die Behörde macht insbesondere auf die folgenden Betrugsversuche aufmerksam:
- Die Empfängerinnen und Empfänger der betrügerischen E-Mail werden aufgefordert, einen Link zu öffnen, um die Aktualisierung Allgemeiner Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu nehmen.
- Absender der E-Mail wird das "BZST-Portal“ benannt, wobei die Absenderadresse als auch der E-Mail-Betreff variieren können.
- In der E-Mail wird die Empfängerin/der Empfänger nicht direkt mit Namen angeschrieben, sondern mit "Sehr geehrte Damen und Herren".
- Die Empfängerinnen und Empfänger der betrügerischen E-Mail werden aufgefordert, einen Link zu öffnen, um ein Erstattungsformular für Einkommensteuer auszufüllen.
- In der E-Mail wird die Empfängerin/der Empfänger nicht direkt mit Namen angeschrieben, sondern mit "Sehr geehrte Steuerzahlerin, sehr geehrter Steuerzahler".
Das BZSt empfiehlt bei dem Erhalt einer solchen E-Mail den Link nicht zu öffnen und die verdächtige E-Mail unverzüglich zu löschen.