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AUTOHAUS SteuerLuchs: Voraussichtliche Sozialversicherungswerte 2021

18.11.2020 09:00 Uhr
AUTOHAUS SteuerLuchs: Voraussichtliche Sozialversicherungswerte 2021
Die AUTOHAUS-Steuerexperten Barbara Muggenthaler und Maximilian Appelt von RAW-Partner.
© Foto: RAW-Partner

Diese Rechengrößen sind für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge ab 1. Januar 2021 vorgesehen.

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Das Bundeskabinett hat die Rechengrößen für die Sozialversicherung ab 2021 beschlossen. Damit werden Werte festgelegt, die voraussichtlich im kommenden Jahr als Grundlage zur Berechnung von Kranken-, Pflege-, Renten- und Ar­beitslosenversicherungsbeiträgen heran­gezogen werden. Folgende Sozialversicherungswer­te sind derzeit vorgesehen:

=> Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung (die gleichen Werte gelten auch für die Pflegeversicherung)

  • 2020: 56.250 Euro (jährlich); 4.687,50 Euro (monatlich)
  • 2021: 58.050 Euro (jährlich); 4.837,50 Euro (monatlich)

=> Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung West

  • 2020: 82.800 Euro (jährlich); 6.900 Euro (monatlich)
  • 2021: 85.200 Euro (jährlich); 7.100 Euro (monatlich)

=> Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung Ost

  • 2020: 77.400 Euro (jährlich); 6.450 Euro (monatlich)
  • 2021: 80.400 Euro (jährlich); 6.700 Euro (monatlich)

=> Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung West

  • 2020: 101.400 Euro (jährlich); 8.450 Euro (monatlich)
  • 2021: 104.400 Euro (jährlich); 8.700 Euro (monatlich)

=> Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung Ost

  • 2020: 94.800 Euro (jährlich); 7.900 Euro (monatlich)
  • 2021: 99.000 Euro (jährlich); 8.250 Euro (monatlich)

Hinweis:

Der allgemeine Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung liegt auch im Jahr 2021 bei 14,6 Prozent. Hingegen wird wegen eines Milliardenlochs bei den gesetzlichen Krankenkassen in Folge der Corona-Krise der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2021 um 0,2 Punkte auf 1,3 Prozent steigen.

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