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AUTOHAUS SteuerLuchs: Referentenentwurf zum Bürokratieentlastungsgesetz IV

24.01.2024 09:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
AUTOHAUS SteuerLuchs: Referentenentwurf zum Bürokratieentlastungsgesetz IV
Die AUTOHAUS-Steuerexperten Barbara Muggenthaler und Maximilian Appelt (beide RAW-Partner)
© Foto: RAW-Partner

Weniger Auflagen, mehr Freiräume: Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz soll die Wirtschaft spürbar entlasten. Diese wesentlichen Neuerungen sind vorgesehen.

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Am 11. Januar 2024 wurde der Referentenentwurf für das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz veröffentlicht, dieser sieht insbesondere folgende Punkte vor:

  • Verkürzung von Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht von derzeit zehn Jahre auf acht Jahre.
  • Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung, hier soll insbesondere das Schriftformerfordernis im BGB auf die Textform angepasst werden.
  • Abbau von Melde- und Informationspflichten, so soll z.B. für deutsche Staatsangehörige die Hotelmeldepflicht entfallen.
  • Projekte zur Verwaltungsvereinfachung und -beschleunigung, z.B. Abschaffung der Stichprobenprüfungen von Einkünften aus Kapitalvermögen bei der Grundrente.
  • Weitere Erleichterungen, insbesondere Streichung einzelner überflüssiger Vorschriften, hierzu zählen unter anderem Änderungen des Heimarbeitsgesetzes und die Aufhebung der Verordnung über das Schlichtungsverfahren nach § 16 der Handwerksordnung.

Hinweis:

Unter anderen kritisiert die Bundesteuerberaterkammer den Referentenentwurf stark, da dieser bei weitem nicht weit genug gehe und viele Vorschläge von Seiten der Kammer nicht aufgegriffen wurden. Gerade auf dem Gebiet des Steuerrechts gibt es kaum Erleichterungen. Schaut man sich die Anforderungen an, die die Unternehmen mittlerweile treffen, gibt es eher mehr, als weniger Bürokratie.

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