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AUTOHAUS SteuerLuchs: Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz

17.01.2024 09:00 Uhr | Lesezeit: 4 min
AUTOHAUS SteuerLuchs: Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz
Die AUTOHAUS-Steuerexperten Barbara Muggenthaler und Maximilian Appelt (beide RAW-Partner)
© Foto: RAW-Partner

Welche Regelungen mit dem Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz kommen sollen, fasst der AUTOHAUS SteuerLuchs kurz und prägnant zusammen.

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Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 sind Änderungen am Bundeshaushalt 2024 notwendig geworden. Die Bundesregierung hat das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz auf den Weg gebracht. Es sieht ab diesem Jahr u.a. eine höhere Luftverkehrssteuer, Sanktionsmöglichkeiten beim Bürgergeld und den schrittweisen Abbau des begünstigten Agrardiesels vor - wogegen sich seit Tagen ein bundesweiter Protest der Landwirte richtet. Der Finanzausschuss hat sich am vergangenen Montag (15. Januar 2024) in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf befasst.

Folgende Regelungen sind vorgesehen:

  • Die derzeit geltenden Sätze der Luftverkehrsteuer sollen zum 1. Mai 2024 erhöht werden.
  • Die Einnahmen aus den Offshore-Ausschreibungen im Jahr 2023 werden breiter verwendet. Ein Teil fließt an den Bundeshaushalt.
  • Die Steuerbegünstigung beim Agrardiesel soll schrittweise ab dem 1. März 2024 sinken und ab 2026 vollständig entfallen.
  • In der Grundsicherung werden Regelungen für diejenigen Arbeitsuchenden verschärft, die die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit willentlich verweigern.
  • Der Bürgergeldbonus wird abgeschafft, die finanziellen Anreize für berufsabschlussbezogene Weiterbildungen durch das Weiterbildungsgeld und die Weiterbildungsprämie bleiben erhalten.

Hinweis:

An diesem Donnerstag, den 18. Januar, findet zwischen 13.00 und 14.00 Uhr das erste Webinar 2024 "AUTOHAUS Recht & Steuern-Talk powered by RAW-Partner" statt, in dem auf die rechtlichen und steuerrechtlichen Neuerungen 2024 eingegangen wird.


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