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AUTOHAUS SteuerLuchs: Missbrauch von ausländischer USt-ID

02.03.2016 09:35 Uhr
Barbara Lux-Krönig
AUTOHAUS-Steuerexpertin Barbara Lux-Krönig
© Foto: Martina Klein

Im nördlichen Rheinland-Pfalz sind der Polizei Fälle von Umsatzsteuerbetrug durch eine ost­europäische Tätergruppe bekannt geworden. Dabei ist die Vorgehensweise der Täter nicht neu.

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Aus aktuellem Anlass weisen wir Sie auf die Mitteilung des Landesamtes für Steuern Rhein­land-Pfalz bezüglich missbräuchlich genutzter ausländischer Umsatzsteuer-Identifikations­nummern (USt-ID) hin. Im nördlichen Rheinland-Pfalz sind der Polizei Fälle von Umsatzsteuerbetrug durch eine ost­europäische Tätergruppe bekannt geworden.

Dabei ist die Vorgehensweise der Täter nicht neu. In dem aktuellen Fall sind osteuropäische Käufer an Autohändler herangetreten und wollten Fahrzeuge umsatzsteuerfrei erwerben. Dabei haben die rumänischen Täter eine echte existierende ausländische USt-ID, in dem bekannten Fall die USt-ID eines italienischen Unternehmers, verwendet.

Auf Grund der echten USt-ID wurden die Fahrzeuge den Käufern umsatzsteuerfrei ausge­händigt. Das Problem liegt aber darin, dass der italienische Unternehmer, sprich der tatsäch­liche Inhaber der USt-ID, nach den bisherigen Ermittlungen nichts von einem Fahrzeuger­werb wusste.

Folglich konnten die Autohändler, bei Nichterkennen der fehlenden / falschen Bevollmächti­gung zur Verwendung der USt-ID nur einen fehlerhaften Nachweis für die umsatzsteuerfreie innerge­meinschaftliche Lieferung erbringen. Bei formal unvollständigem Belegnachweis drohen den Händlern dadurch der Verlust des Vertrauensschutzes und damit die Gefahr, auf der Umsatzsteuer sitzen zu bleiben.

Laut Mitteilung des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz wurden allein im aktuellen Fall Steuern in Höhe von mehr als einer Million Euro hinterzogen.

Tipp:

Seien Sie vorsichtig! Überprüfen Sie die Identität der Käufer und der angeblichen Auftragge­ber! Bedenken Sie, dass es für die Täter kein Problem ist, sich USt-ID-Nummern aus dem Internet zu besorgen. Daher müssen Sie unbedingt überprüfen, ob der Verwender der USt-ID auch zur Verwendung berechtigt ist. Gerade in Fällen in denen die handelnden Personen, eine andere Nationalität haben, als das Unternehmen, dessen USt-ID verwendet wird, also bei wirtschaftlich ungewöhnlichen Verkaufskonstellationen, ist höchste Vor­sicht und Auf­merksamkeit geboten. Dies wird zunehmend auch von den Finanzgerichten so gefordert.

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KOMMENTARE


Thomas Lunzer

03.03.2016 - 08:33 Uhr

USt-ID kann leicht online überprüft werden:http://evatr.bff-online.de/eVatR/


Insider3

03.03.2016 - 14:45 Uhr

Sorry, aber amateurhafter kann man sich ja auch kaum verhalten. Wer heute nochein Fahrzeug netto rausgibt, also ohne die UST als Kaution zu behalten, bis die original Bescheinigung des Steueramtes per Post und die Gelangsbestätigung da ist, ist eigentlich selber schuld. Leider schaut da doch manchen die Gier nach dem schnellen Geschäft aus dem Gesicht. Ich habe noch keinen seriösen Händler aus der EU erlebt welcher dafür kein Verständnis hat wenn er die UST danach zurück-erstattet bekommt.Und das es die Möglichkeit seit langem gibt die UST-Identnummer vorab zu prüfen ist vermutlich doch allen hinlänglich bekannt.


Superinsider

03.03.2016 - 16:26 Uhr

Sehr geehrter Insider 3, welche Bescheinigung vom Finanzamt soll das bitte sein, welche Sie zusammen mit der Kaution schützt? Sie meinen doch nicht die UST-Abfrage a a a a? Es ist ein Irrglaube das eine Kaution schützt, und zudem äusserst unseriös einem Geschäftspartner gegenüber. Dies widerspricht dem Grundgedanken des freien Warenverkehrs in Europa. Die Kaution zu hinterlegen gibt es nur in Deutschland.


Händler

03.03.2016 - 20:19 Uhr

In der Praxis hilft gegenüber den Steuerbehörden weder die Bescheinigung vom Finanzamt über die ausländische Steuer-ID noch eine Gelangenheitsbestätigung des Käufers. Uns wurde nach 5 (FÜNF) Jahren die Mehrwertsteuer vom Finanzamt für ein Geschäft nach Italien abgebucht. Der Käufer hatte die Fahrzeuge wieder nach Deutschland verkauft. Dieser Abnehmer in D hat keine Steuern abgeführt und ist insolvent. Daraufhin sind die deutschen Steuerbehörden die Lieferkette zurück auf uns gestoßen. Nach weiteren 5 (FÜNF) Jahren endete das Verfahren vor dem Finanzgericht damit, das die MWSt-Forderung für den Großteil der Fahrzeuge rechtmäßig war. D.h. auf dem Schaden sitzen wir! Der Unternehmer trägt das Risiko, auch bei Betrug !!!


Derinsider

04.03.2016 - 07:27 Uhr

Insider3 hat Recht. Sobald die Papiere vorliegen, dass das Auto im Zielland (hier Italien) eingetroffen ist oder angemeldet ist, ist kann er sich die Steuer die als Kaution hinterlegt ist wieder bekommen. Wenn "Fremde" mit Vollmacht kamen rufe ich kurz bei dem ausländischen Unternehmen an. Ding von 1 Minute. Hier kann man genauso fairen Service anbieten und der Kunde wird es verstehen. ID zu prüfen macht wenig Sinn, da wie beschrieben die ja echt war...denn lieber 1 Minute mehr investieren als 19 % nachzuzahlen....


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