Aus aktuellem Anlass weisen wir Sie auf die Mitteilung des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz bezüglich missbräuchlich genutzter ausländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-ID) hin. Im nördlichen Rheinland-Pfalz sind der Polizei Fälle von Umsatzsteuerbetrug durch eine osteuropäische Tätergruppe bekannt geworden.
Dabei ist die Vorgehensweise der Täter nicht neu. In dem aktuellen Fall sind osteuropäische Käufer an Autohändler herangetreten und wollten Fahrzeuge umsatzsteuerfrei erwerben. Dabei haben die rumänischen Täter eine echte existierende ausländische USt-ID, in dem bekannten Fall die USt-ID eines italienischen Unternehmers, verwendet.
Auf Grund der echten USt-ID wurden die Fahrzeuge den Käufern umsatzsteuerfrei ausgehändigt. Das Problem liegt aber darin, dass der italienische Unternehmer, sprich der tatsächliche Inhaber der USt-ID, nach den bisherigen Ermittlungen nichts von einem Fahrzeugerwerb wusste.
Folglich konnten die Autohändler, bei Nichterkennen der fehlenden / falschen Bevollmächtigung zur Verwendung der USt-ID nur einen fehlerhaften Nachweis für die umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung erbringen. Bei formal unvollständigem Belegnachweis drohen den Händlern dadurch der Verlust des Vertrauensschutzes und damit die Gefahr, auf der Umsatzsteuer sitzen zu bleiben.
Laut Mitteilung des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz wurden allein im aktuellen Fall Steuern in Höhe von mehr als einer Million Euro hinterzogen.
Tipp:
Seien Sie vorsichtig! Überprüfen Sie die Identität der Käufer und der angeblichen Auftraggeber! Bedenken Sie, dass es für die Täter kein Problem ist, sich USt-ID-Nummern aus dem Internet zu besorgen. Daher müssen Sie unbedingt überprüfen, ob der Verwender der USt-ID auch zur Verwendung berechtigt ist. Gerade in Fällen in denen die handelnden Personen, eine andere Nationalität haben, als das Unternehmen, dessen USt-ID verwendet wird, also bei wirtschaftlich ungewöhnlichen Verkaufskonstellationen, ist höchste Vorsicht und Aufmerksamkeit geboten. Dies wird zunehmend auch von den Finanzgerichten so gefordert.
Insider3
Superinsider
Händler
Derinsider