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AUTOHAUS SteuerLuchs: Förderung des Mietwohnungsbaus

10.02.2016 09:12 Uhr
AUTOHAUS-Steuerexpertin Barbara Lux-Krönig
AUTOHAUS-Steuerexpertin Barbara Lux-Krönig
© Foto: Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner

Die Bundesregierung will künftig durch steuerliche Anreize den Wohnungsbau im unteren und mitt­leren Preissegment ankurbeln.

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Der Wohnungsmarkt in Deutschland ist äußerst unterschiedlich. Während in den ländlichen Regionen oftmals Wohnungen leer stehen, ist es in den großen Ballungszentren schwierig, überhaupt eine Wohnung zu finden. Die Bundesregierung will nun künftig durch steuerliche Anreize den Wohnungsbau im unteren und mitt­leren Preissegment ankurbeln.

Bisher werden Wohnimmobilien, die nach dem 31. Dezember 1924 fertiggestellt wurden, grundsätz­lich über 50 Jahre abgeschrieben, d.h. mit einem AfA-Satz von zwei Prozent.

Folgende Neuregelungen sind geplant:

  • Zusätzlich zur linearen Abschreibung, soll es eine Sonderabschreibung geben, die im 1. und 2. Jahr jeweils maximal zehn Prozent und im 3. Jahr maximal neun Prozent beträgt. Somit wären nach dem 3. Jahr bereits 35 Prozent der Investition abgeschrieben. Ab dem 4. Jahr gibt es dann eine Restwert-AfA.
  • Die Sonderabschreibung soll nur für neu hergestellte oder für neu angeschaffte Ge­bäude sowie Eigentumswohnungen gelten. Insbesondere sind nur Wohngebäude begünstigt. Weiterhin müssen die geförderten Objekte mindestens 10 Jahre nach der Fertigstel­lung entgeltlich zu Wohnzwecken vermietet werden.
  • Zudem soll es eine zeitliche Begrenzung geben. Eine steuerliche Förderung gibt es nur für Gebäude, für die in den Jahren 2016 bis Ende 2018 ein Bauantrag, bzw. Bau­anzeige gestellt wurde. Letztmalig soll die Abschreibung im Jahr 2022 gewährt wer­den.
  • Darüber hinaus soll es eine Förderung nur in den Gebieten geben, in denen der Woh­nungsmarkt angespannt ist. Nach der Gesetzesvorlage gilt das für Gemeinden mit den Mietenstufen IV bis VI nach der Anlage zur Wohngeldverordnung, für Gebiete mit Mietpreisbremse und Gebiete mit abgesenkter Kappungsgrenze.
  • Die Bundesregierung will vor allem den Wohnungsbau im unteren und mittleren Preis­segment fördern, daher sieht der Gesetzesentwurf eine Baukostenobergrenze von 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche vor. Als Bemessungsgrenze für die Sonderabschreibung sollen aber maximal 2.000 Euro je Quadratmeter gefördert wer­den.

Es bleibt abzuwarten, ob dieses Gesetz den Wohnungsbau fördern wird. Gerade in den luk­rativen Ballungszentren, wie etwa München, in denen der Wohnungsbedarf sehr hoch ist, wird die Baukostenobergrenze sehr schnell erreicht, bzw. deutlich überschritten.

Hinweis:

Ob das Gesetz aber überhaupt so in Kraft treten kann, liegt noch in der Hand der Europäi­schen Kommission. Diese muss die beihilferechtliche Genehmigung erteilen.

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