Etliche Jahre eingezahlt und dann kommt das bittere Erwachen – Lebensversicherungskunden sind von der anhaltenden Niedrigzinsphase hart getroffen. Die Versicherungssumme fällt wegen der Zinsflaute derzeit meist kleiner aus als von den Versicherungsnehmern erwartet. Der Bund der Versicherten (BdV) hat deshalb geklagt – und es wird mit Spannung eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) erwartet.
Lebensversicherungen sind ein Klassiker der Altersvorsorge. Viele Menschen schließen einen Lebensversicherungsvertrag ab, um neben der gesetzlichen Rente ein zusätzliches Einkommen im Alter zu haben. Der Versicherte spart zu Lebzeiten Geld an, das er dann nach Ablauf des Vertrags als einmaligen Betrag oder lebenslange Zahlung ausgezahlt bekommt. Zudem wird der Tod des Versicherten abgesichert, somit erhalten im Todesfall die Hinterbliebenen das Geld.
Wie werden Lebensversicherungen verzinst?
Die laufende Verzinsung setzt sich zusammen aus einem starren Garantiezins und flexiblen Zinsüberschuss. Wohingegen der Garantiezins früher bei bis zu vier Prozent lag, beträgt die Verzinsung bei Neuverträgen derzeit nur noch rund 0,9 Prozent. Bei Ablauf des Lebensversicherungsvertrags kommen zur laufenden Verzinsung noch der Schlussüberschuss und eine Beteiligung an den Bewertungsreserven hinzu.
Wo liegt das Problem?
Konkret klagt der BdV gegen eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2014, wonach die Auszahlung der Bewertungsreserven beschränkt wird. Die Versicherer legen das Geld der Kunden größtenteils in festverzinsliche Papiere wie z.B. Staatsanleihen an. Dabei waren die Staatsanleihen früher deutlich höher verzinst. In einer Niedrigzinsphase steigen dementsprechend in den Büchern der Lebensversicherer die Werte für ältere, hoch verzinste Staatsanleihen, da diese am Markt teurer verkauft werden könnten. Daraus, also aus der Differenz zwischen Kauf- und Marktpreis resultiert die sogenannte Bewertungsreserve. Bis zu der Gesetzesänderung im Jahr 2014 waren Kunden zur Hälfte an den Bewertungsreserven beteiligt.
Allerdings können die Versicherer infolge der andauernden Zinsflaute die aus der Vergangenheit stammenden hohen Garantieversprechen kaum noch am Markt erwirtschaften. Dies geht zu Lasten aller Kunden mit noch länger laufenden Verträgen.
Versicherer dürfen seit 2014 die Kursgewinne aus festverzinslichen Wertpapieren nur noch in dem Maße ausschütten, wie Garantiezusagen für die übrigen Versicherten sicher sind. Das bedeutet allerdings eine erheblich geringere Beteiligung an den Bewertungsreserven, wie bei Abschluss des Lebensversicherungsvertrags versprochen wurde. In dem Sachverhalt, der dem BGH zur Entscheidung vorliegt, wurde dem Versicherungsnehmer kurz vor der Gesetzesneuregelung eine Beteiligung an den Bewertungsreserven von 2.821,35 Euro in Aussicht gestellt, tatsächlich bekam er später aber nur 148,95 Euro ausgezahlt.
Hinweis:
Wir werden Sie über den weiteren Verfahrensgang auf dem Laufenden halten.