Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (sog. Kassengesetz) sind Unternehmen verpflichtet, ab dem 1. Januar 2020 elektronische Registrierkassen, bzw. Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung auszurüsten.
Das Problem an der Sache ist aber, dass derzeit noch fast keine zertifizierten Sicherheitslösungen erhältlich sind. Somit ist eine Umstellung der Kassen bis zum 1. Januar 2020 rein faktisch nicht mehr möglich. Dies hat jetzt auch die Finanzverwaltung festgestellt. Daher hat sich die Finanzverwaltung mit einem Beschluss auf Bund-Länder-Ebene auf eine zeitlich befristete Nichtbeanstandungsregelung verständigt. Neue Frist zur Umstellung ist nun der 30. September 2020.
Es ist aber darauf zu achten, dass ab 1. Januar 2020 die Bon-Pflicht gilt. Somit muss bei jeder Transaktion ein Beleg ausgegeben werden. Der Kunde muss diesen zwar nicht mitnehmen, der Händler muss ihn aber ausgeben und aufheben.
Im Einzelhandel wird mit mehr als zwei Millionen Kilometer Länge an Kassenbons pro Jahr gerechnet. Die Mehrbelastung an Kosten für Papier, Druck und Entsorgung wird erheblich sein - von der Umweltbelastung durch das Thermopapier ganz zu schweigen.
Interessant ist, dass sich Bundewirtschaftsminister Peter Altmaier Mitte Dezember 2019 in einem Brandbrief an seinen Kollegen und Bundesfinanzminister Olaf Scholz wendet und die Abschaffung der Bon-Pflicht fordert. Es bleibt also spannend, wir werden Sie informieren, wie es weitergeht.
Einerseits wird von der Politik immer wieder von Bürokratieentlastung gesprochen, und sogar ein drittes Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet, andererseits wird ein derartiges Bürokratiemonster erschaffen.
Hinweis:
Die AUTOHAUS SteuerLuchs-Redaktion bedankt sich für Ihr Interesse und wünscht Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Wir freuen uns darauf, Sie auch im Jahr 2020 mit vielen spannenden Themen umfassend zu informieren.