-- Anzeige --

AUTOHAUS SteuerLuchs: Das E-Bike – eine ertragsteuerliche Betrachtung

08.11.2017 10:54 Uhr
Barbara Lux-Krönig
AUTOHAUS-Steuerexpertin Barbara Lux-Krönig
© Foto: Martina Klein

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sein Schreiben geändert. Sie dürfen ihr E-Bike nun lohnsteuerfrei beim Arbeitgeber aufladen.

-- Anzeige --

Zur Freude aller E-Bike-Fahrer, die dieses bei ihrem Arbeitgeber aufladen dürfen, hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) sein Schreiben vom 14. Dezember 2016 geändert. Neuer­dings können alle E-Bikes lohnsteuerfrei im Betrieb des Arbeitgebers aufgeladen werden.

Altes BMF-Schreiben:

Laut dem alten BMF-Schreiben vom 14. Dezember 2016 waren die vom Arbeitgeber gewährten Vor­teile für das Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs an einer ortfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens steuer­frei.

Diese Befreiung betraf bisher allerdings nur das Aufladen von E-Bikes, die als Kfz einzuord­nen sind. Hierzu zählen insbesondere E-Bikes, deren Motor auch Geschwindigkeiten über 25 Kilometer pro Stunde unterstützt. Nicht steuerlich begünstigt waren dagegen E-Bikes, wenn sie verkehrsrechtlich nicht als Kraftfahrzeug einzuordnen sind, insbesondere, wenn sie keine Kennzeichen- und Versicherungspflicht trifft. Also musste das Aufladen eines "normalen" E-Bikes, das als Fahrrad gilt, als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Neues BMF-Schreiben:

Durch das neue BMF-Schreiben vom 26. Oktober 2017 hat sich diese Beschränkung der Steuerbe­freiung nun geändert. Hat nun also der Arbeitnehmer die Möglichkeit sein E-Bike, das verkehrsrechtlich nicht als Kfz einzuordnen ist, also das "normale" E-Bike, bei seinem Arbeitgeber aufzuladen, so führt das nicht mehr zu einem geldwerten Vorteil, der versteuert werden muss.

Hinweis:

Also kurz gesprochen, das Aufladen eines E-Bikes beim Arbeitgeber ist künftig lohnsteuerfrei möglich. Umsatzsteuerlich liegt jedoch weiterhin eine umsatzsteuerpflichtige unentgeltliche Wertabgabe vor. 

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#AUTOHAUS SteuerLuchs

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Auto News für die Automobilbranche: AUTOHAUS ist eine unabhängige Abo-Fachzeitschrift für die Automobilbranche und ein tagesaktuelles B2B-Online-Portal. AUTOHAUS bietet Auto News, Wirtschaftsnachrichten, Kommentare, Bilder und Videos zu Automodellen, Automarken und Autoherstellern, Automobilhandel und Werkstätten sowie Branchendienstleistern für die gesamte Automobilbranche. Neben den Auto News gibt es auch Interviews, Hintergrundberichte, Marktdaten und Zulassungszahlen, Analysen, Management-Informationen sowie Beiträge aus den Themenbereichen Steuern, Finanzen und Recht. AUTOHAUS bietet Auto News für die Automobilbranche.