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AUTOHAUS SteuerLuchs: Minijob – Erleichterungen für den Arbeitgeber

18.10.2017 09:09 Uhr
Barbara Lux-Krönig
AUTOHAUS-Steuerexpertin Barbara Lux-Krönig
© Foto: Barbara Lux-Krönig

Damit Minijobber in Zukunft einfacher angemeldet werden können, gibt es jetzt im Internet einen Personalfragebogen als Arbeitshilfe.

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Auf die Einstellung von Minijobber können oder wollen viele Unternehmen nicht verzichten, sei es der Rentner, der beispielsweise Überführungsfahrten tätigt, oder der Student, der sich in den Semesterferien etwas dazu verdienen will. Bei der Anmeldung eines Minijobbers sind aber auch einige Anforderungen zu berücksichtigen. Damit dies in Zukunft einfacher für die Arbeitgeber wird, gibt es jetzt einen Personalfragebogen als Arbeitshilfe. Dieser kann auf der Homepage der Minijob-Zentrale heruntergeladen werden (www.minijob-zentrale.de).

Bei folgenden Punkten hilft der Personalfragebogen:

=> Die Checkliste gilt für 450 Euro Minijobber und für kurzfristig Beschäftigte.

=> Alle notwendigen Daten des Arbeitnehmers werden erfasst, gleichzeitig werden aber keine Daten erhoben, die nicht erfragt werden dürfen.

=> Zudem enthält der Personalfragebogen auch tiefergehende Erläuterungen zu den einzelnen abzufragenden Punkten.

=> Folgende Punkte werden unter anderem abgefragt:

  • Persönliche Angaben
  • Status bei Beginn der Beschäftigung
  • Angaben zur gesetzlichen Krankenversicherung
  • Weitere Beschäftigungen
  • Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Hinweis:

Der Personalfragebogen ersetzt zwar nicht den Arbeitsvertrag, er gibt den Arbeitgebern aber eine Checkliste an die Hand, nach der alle notwendigen Daten abgefragt werden und somit nichts vergessen wird. Zudem kann er auch für Lohnsteueraußenprüfungen herangezogen werden und zur Vollständigkeit der Lohnunterlagen beitragen.

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