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Wirbel um StVO: Mögliche Formfehler seit 2009

03.09.2020 12:13 Uhr
Wegen Formfehlern könnten Änderungen der Straßenverkehrsordnung seit 2009 ungültig sein.
© Foto: markus dehlzeit / stock.adobe.com

Aktuell streiten die Länder über einen Formfehler in der neuen Straßenverkehrsordnung, es geht vor allem um härtere Strafen für Raser. Nun tauchen neue Bedenken auf - zu früheren Verordnungen.

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Neue Aufregung um die Straßenverkehrsordnung: Wegen Formfehlern könnten aus Sicht von Juristen alle Änderungen seit elf Jahren ungültig sein. Das berichtet die 'Neue Osnabrücker Zeitung' unter Berufung auf eine interne Einschätzung des baden-württembergischen Justizressorts. Das baden-württembergische Verkehrsministerium bat das Bundesverkehrsministerium in einem Brief um eine rasche Prüfung. Das Schreiben lag der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag vor. Der ADAC erklärte, die Einschätzung des baden-württembergischen Justizministeriums nicht zu teilen.

Vom Bundesverkehrsministerium war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Wegen eines Formfehlers war der Ende April in Kraft getretene Bußgeldkatalog der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) von den Ländern außer Kraft gesetzt worden. Dabei geht es vor allem um härtere Strafen für Raser. Die Bundesländer und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) ringen um eine Neuregelung.

Bei der neuen StVO wurde das sogenannte Zitiergebot des Grundgesetzes verletzt: Bei Erlass einer Verordnung muss angegeben werden, auf welcher Rechtsgrundlage der Verordnungsgeber gehandelt hat. Wie das baden-württembergische Verkehrsministerium nun an das Bundesverkehrsministerium schrieb, könnte es auch in vorherigen Novellen der StVO Verstöße gegen das Zitiergebot gegeben haben. Verwiesen wird auf eine Einschätzung des baden-württembergischen Justizministeriums. Diese lag der dpa ebenfalls vor.

Rechtsgrundlage unzureichend zitiert

Konkret habe die Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrsordnung vom 6. März 2013 eine Rechtsgrundlage nur unzureichend zitiert. Auch die Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August 2009 sei wegen eines Verstoßes gegen das Zitiergebot nichtig. Dies hätte zur Folge, dass die bis zum 31. August 2009 geltende Rechtslage anzuwenden wäre.

Der ADAC vertritt eine andere Auffassung. Die Neufassung der StVO 2013 sei damals gerade zu dem Zweck erfolgt, eine rechtssichere Verordnung aufgrund früherer Zitierfehler zu schaffen. "Dort sind alle relevanten Ermächtigungsgrundlagen unseres Erachtens korrekt angeführt." In den zurückliegenden sieben Jahren seien zudem nach ADAC-Recherche keine Gerichtsentscheidungen veröffentlicht worden, die Bedenken hinsichtlich des Zitiergebots bei der StVO angeführt haben. "Daher können wir eine Fehlerhaftigkeit im Neuerlass der StVO 2013 nicht bestätigen."

Der FDP-Bundestagsabgeordnete und Verkehrsexperte Oliver Luksic sagte der dpa, sollte die Sicht des baden-württembergischen Justizministeriums zutreffen, wäre dies ein "ungeahntes Bürokratieversagen".

Im Streit um den Formfehler in der neuen Straßenverkehrsordnung wird darüber diskutiert, ob zunächst nur der Formfehler korrigiert werden soll - das wollen die Grünen. Dagegen wollen unionsgeführte sowie SPD-geführte Länder sowie Scheuer, dass auch die härteren Strafen für Raser gemildert werden. Sie sehen die neuen Fahrverbotsregeln als unverhältnismäßig an und warnen vor möglichen verfassungsrechtlichen Risiken. Über einen Ausweg aus der Sackgasse wird seit Wochen gerungen. (dpa)

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KOMMENTARE


Dieter M. Hölzel

07.09.2020 - 12:20 Uhr

Bis vor einigen Monaten hatte ich keinen Punkt, da fuhr ich in Nürnberg in derStadt, durch den wilden Schilderwald habe ich glatt ein Schild der 30er Zone übersehen und bin 50 kmh gefahren. Schnell ist man da mal bei 55 und schon ist der " Führer"schein weg und ich bin ein Raser, 58 Jahre unfallfrei bei einigen Mio Kilometer quer durch Europa. Wer definiert wer ein Raser ist ? der Katalog in Flensburg, Diskussion nicht möglich, aber bei den GRÜNEN ist ja alles gaaanz anders, außer es handelt sich um verbotene Demos und Zerstörung von Eigentum wenn gegen Corona und für " Freiheit " demonstriert wird, auf Augenhöhe mit der AfD. Mein Vorschlag, 10 Stundenkilometer Toleranz in der Stadt, 15 anderswo. Das Punktesystem halte ich für eine Doppelbestrafung, obwohl ich erst 1en Punkt in Flensburg jetzt habe.


Rudi

07.09.2020 - 15:09 Uhr

Herr Hölzel, da muss ich Ihnen leider vehement widersprechen. Die Regeln gelten nun mal für alle und jeden, wer den Schilderwald nicht durchblicken konnte, war dann in meinen Augen generell schon zu schnell unterwegs - und/oder hat auch ganz einfach mal Pech gehabt. Die Strafen sind in Deutschland so lächerlich niedrig, ein Lerneffekt wird dadurch kaum erzielt. Wenn man dann noch bedenkt, wie selten im Verhältnis tatsächlich die Geschwindigkeit gemessen wird...Als Raser werden Sie auch erst betitelt, wenn Sie mehrfach deutlich zu schnell waren. Diskutieren ist da auch nicht notwendig: Der Bußgeldkatalog ist eindeutig, noch dazu wird in Deutschland schon Toleranz abgezogen (genaugenommen doppelt, denn die Tachos zeigen üblicherweise mehr an, als die tatsächliche Geschwindigkeit). 10 oder gar 15km/h Toleranz sind da sicher auch eher weltfremd. Ich verstehe Ihren Ärger und den Frust. Aber 55 in der 30er-Zone ist und bleibt ein erheblicher Geschwindigkeitsverstoß. Spielende Kinder, aber auch andere Verkehrsteilnehmer, verlassen sich darauf, dass Sie mit 30-40km/h angefahren kommen und nicht mit 55.Nur zum Verständnis: Ich bin auch gerne mal schneller als erlaubt unterwegs, aber gerade in 30-Zonen halte ich mich sehr strikt an die Vorgaben. Und werde ich doch mal erwischt, dann zahle ich mein Ticket und bin sauer auf mich selbst. Schließlich zwingt mich niemand zum schnellen Fahren.


Dieter M. Hölzel

08.09.2020 - 08:02 Uhr

So so Herr Rudi, Sie widersprechen mir vehement, dürfen Sie gerne, jedoch ist daraus zu erkennen, dass Sie der dogmatischen Rechthaberei sehr nahe stehen. Den Bußgeldkatalog brauchen Sie mir auch nicht vorbeten und Ihre Belehrungen brauche ich auch nicht. Aber was zwischen den Zeilen zu lesen ist nehmen Sie aus eigenem Mangel nicht wahr, allerdings gibt es dafür auch keine Brille.


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