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StVO-Streit: ADAC fordert schnelle Einigung

20.08.2020 05:18 Uhr
ADAC Zentrale Transparenz Skandal
Der ADAC fordert Bund und Länder im StVO-Streit zu einer schnellen Einigung auf.
© Foto: ADAC

Wie geht es weiter mit den neuen Raser-Regeln, die wegen eines Formfehlers außer Vollzug gesetzt wurden? Am Donnerstag beraten Bund und Länder. Der ADAC fordert sie auf, von Maximalforderungen herunterzukommen.

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Der ADAC ruft Bund und Länder dazu auf, im Streit um die neue Straßenverkehrsordnung schnell eine Einigung zu finden. ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Bund und Länder müssen zeitnah zu einer Lösung kommen, um den Zustand der Rechtsunsicherheit für die Verkehrsteilnehmer zu beenden und zu einem bundesweit einheitlichen Verfahren zurückzufinden. Dazu wird es im Sinne einer Lösung notwendig sein, dass die Verhandlungspartner von Maximalforderungen abweichen."

Bund und Länder wollen am Donnerstag auf Ebene von Staatssekretären das weitere Vorgehen beraten. Eine Einigung wurde im Vorfeld aber nicht erwartet. Wegen eines Formfehlers waren neue Bußgeldregeln außer Vollzug gesetzt worden. Dabei geht es vor allem um härtere Strafen bei zu schnellem Fahren.

Umstritten ist nun, ob zunächst nur der Formfehler korrigiert werden soll, dies wollen die Grünen - oder ob im selben Zuge auch die härteren Strafen für Raser abgemildert werden sollen. Das wollen vor allem unionsgeführte Länder sowie Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Sie sehen die neuen Fahrverbotsregeln als unverhältnismäßig an.

Formfehler als Chance 

Hillebrand sagte, der vom Bund vorgelegte Kompromissvorschlag enthalte bei den umstrittenen Geschwindigkeitsverstößen eine begründete Differenzierung je nach Gefährdungslage. "Der Formfehler, der zur Unwirksamkeit der StVO-Novelle geführt hat, eröffnet die Chance, Unstimmigkeiten bei den Sanktionen zu korrigieren und eine sinnvolle Abstufung bei Geldbußen, Punkten und Fahrverboten wiederherzustellen."

Bei dem Streit geht es um Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Bußgeldkatalogs, die unter anderem einen Monat Fahrverbot bei deutlich geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen als bisher vorsehen. Innerorts reichen demnach 21 Kilometer pro Stunde mehr als erlaubt, um bereits bei einem einmaligen Verstoß einen Monat Fahrverbot zu kassieren. Außerorts sind es 26 km/h, anders als bisher kann schon beim ersten Mal der Führerschein für einen Monat weg sein. Bisher waren es 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.

Der Kompromissvorschlag des Bundes sieht vor, die Geschwindigkeitsgrenzen beizubehalten - die Sanktionen aber zu entschärfen. Den Führerschein für einen Monat abgeben soll bei einem erstmaligen Verstoß, wer mit mindestens 21 Kilometern pro Stunde zu schnell in einer Tempo-30-Zone vor Schulen und Kindergärten geblitzt wird - und nicht grundsätzlich im Ort.

Geldstrafen sollen angehoben werden  

Außerorts soll nicht wie ursprünglich vorgesehen jeder ein einmonatiges Fahrverbot bekommen, der mit über 26 Kilometern pro Stunde zu schnell erwischt wird - sondern nur diejenigen, die an Baustellen auf Autobahnen derart rasen. Zugleich sollen Geldstrafen deutlich hochgesetzt werden.

Die Novelle der Straßenverkehrsordnung sollte eigentlich vor allem das Radfahren in Städten sicherer machen. Im Bundesrat hatten die Länder aber zahlreiche Änderungen hinzugefügt. (dpa)

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KOMMENTARE


Dieter M. Hölzel

21.08.2020 - 08:17 Uhr

Einfach bei der alten Regel belassen, dann hat die sinnlose Dauerdiskussion mit unfähigen Leuten ein Ende. Alles wird nur noch zerredet, aber die GRÜNEN Bremser und andere Quacksalber werden hoffentlich bald nicht mehr gewählt. Wichtigtuer und Selbstdarsteller, es wird immer schlimmer!


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