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EU-Kommission: Jährliche HU-Pflicht für ältere Autos geplant

24.04.2025 16:45 Uhr | Lesezeit: 4 min
Hauptuntersuchung TÜV Rheinland
Müssen ältere Autos bald jährlich zur HU?
© Foto: TÜV Rheinland

Die Europäische Kommission bringt neue Regeln für die Verkehrssicherheit auf den Weg. Einer der Vorschläge trifft Besitzer älterer Autos. Aus Deutschland kommt bereits Kritik.

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Die EU-Kommission will eine jährliche Hauptuntersuchung (HU) für Autos einführen, die älter als zehn Jahre sind. Bevor diese Vorgabe in Kraft treten kann, müssen auch das Europaparlament und die EU-Staaten dem Vorschlag zustimmen. 

Der Vorschlag der Kommission ziele auf unsichere Fahrzeuge ab, die zu Unfällen, Todesfällen und Verletzungen beitrügen, teilte die Behörde am Donnerstag mit. "Die EU ist fest entschlossen, die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten bis 2030 um 50 Prozent zu senken", sagte EU-Verkehrskommissar Apostolos Tzitzikostas.

Neben häufigeren Fahrzeugprüfungen schlägt die Kommission auch vor, digitale Fahrzeugzulassungsbescheinigungen einzuführen, den grenzüberschreitenden Datenaustausch zu vereinfachen und die Bürger vor betrügerischen Aktivitäten wie Manipulationen von Kilometerzählern zu schützen. Darüber hinaus sollen regelmäßige technische Inspektionen für Personen, die sich vorübergehend in einem anderen EU-Land aufhalten, erleichtert werden.

EU-Kommission hofft auf weniger Verkehrstote

Die Kommission rechnet damit, dass die Einführung jährlicher Prüfungen von Pkw und Kleintransportern zu einem Prozent weniger Verkehrstoten und Verletzten führt. Ältere Fahrzeuge seien pannenanfälliger, zudem hätten Studien gezeigt, dass sie häufiger in Unfälle verwickelt seien und einen höheren Anteil an Fahrzeugen mit hohem Schadstoffausstoß hätten, so die Brüsseler Behörde weiter.

"Da Autos für den weitaus größten Teil der Todesfälle verantwortlich sind, und selbst wenn technische Defekte nur einen relativ geringen Anteil an den Unfallursachen ausmachen, kann die jährliche Inspektion älterer Autos einen erheblichen Unterschied machen. Dies gilt insbesondere für die Sicherheit."

ZDK sieht jährliche Prüfungen kritisch

Das Deutsche Kfz-Gewerbe (ZDK) kann den Plänen nicht viel abgewinnen. Die in Deutschland gültigen Prüffristen für die Hauptuntersuchung, die bereits heute teilweise über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinausgehen, sieht der Verband als vollkommen ausreichend zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit an. "Daher wäre daher eine weitere Verschärfung der Prüfintervalle bezogen auf das Fahrzeugalter insbesondere in Deutschland nicht angemessen", erklärte ein ZDK-Sprecher auf Anfrage.

Der Sprecher verwies darauf, dass die Prüfvorgaben der Hauptuntersuchung in den vergangenen Jahren aufgrund der komplexeren Fahrzeuge deutlich erweitert worden seien. "Insbesondere wurde der Fokus dabei auf Assistenzsysteme, E-Mobilität und das Auslesen von Fehlercodes gerichtet. Aber auch die Überwachung der Emissionen wurde mit der Wiedereinführung der Endrohrmessung in Deutschland im Jahr 2018 sowie der Einführung der neuen Partikelzahlmessung für Euro 6 Diesel ab 1. Juli 2023 deutlich verstärkt." 

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Ähnlich äußerte sich der ADAC. Die Hauptuntersuchung sei etabliert und gesellschaftlich anerkannt, ihre Effizienz sei unabdingbar, so der Autoclub mit Blick auf einen jährliche Prüfung. "Andernfalls könnte die gesellschaftliche Akzeptanz gefährdet werden." 

Auch aus dem EU-Parlament kommen bereits kritische Reaktionen. "Es droht viel zusätzlicher bürokratischer Aufwand. Eine jährliche Überprüfungsfrist für ältere Fahrzeuge treibt die Kosten für Autobesitzer in die Höhe", teilte der CSU-Abgeordnete Markus Ferber mit. Man werde sich die Regelungen genau ansehen, kündigte er an. Der AfD-Abgeordnete Siegbert Droese sieht den Vorschlag als einen "Angriff auf die Freiheit". 

Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) teilte mit: "Die Forderung nach einer jährlichen Pflichtinspektion für ältere Autos ist ein Negativbeispiel, wie die EU die Menschen mit Bürokratie überhäuft." Die Forderung sei unverhältnismäßig.

In Deutschland Hauptuntersuchung grundsätzlich alle zwei Jahre 

In Deutschland müssen Fahrzeuge in der Regel alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung, unabhängig davon, wie alt ein Fahrzeug ist. Für Neuwagen steht die erste Inspektion erst nach 36 Monaten an. Wer die Frist für den Termin verpasst und sich nicht rechtzeitig eine neue HU-Plakette abholt, muss im Fall einer Fahrzeugkontrolle mit einem Bußgeld rechnen. In vielen EU-Staaten müssen ältere Autos bereits jährlich zur Inspektion. 

Die HU-Mängelquote steigt bei Autos mit dem Alter stark an, wie auch Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes belegen. Bei Fahrzeugen über neun Jahren – eine genauere Unterteilung gibt es über dieser Marke nicht mehr – kamen 2023 nur 54 Prozent ohne Probleme durch die HU. In dieser obersten Altersklasse finden die Prüfer den Angaben nach im Schnitt bei mehr als jedem vierten Auto mindestens erhebliche Mängel. Knapp ein Prozent hatte dort sogar gefährliche Mängel oder war gar verkehrsunsicher, das ist ein Mehrfaches der Werte aus den jüngeren Altersgruppen.


Road safety and vehicle registration rules – die Schlüsselelemente der Neuregelung

Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen unter anderem:

Anpassung der Prüfverfahren an neue Fahrzeugtypen: Regelmäßige technische Untersuchungen für Elektrofahrzeuge sowie neue Tests für elektronische Sicherheitssysteme – einschließlich der Prüfung der Software-Integrität von sicherheits- und emissionsrelevanten Systemen.

Neue Emissionstests: Erkennung von Fahrzeugen mit hohen Emissionen – auch manipulierten – mithilfe fortschrittlicher Methoden zur Messung ultrafeiner Partikel und von Stickoxiden (NOx). 

Betrugsbekämpfung: Erfassung der Kilometerstände in nationalen Datenbanken zum grenzüberschreitenden Austausch der Fahrzeughistorie.

Jährliche Hauptuntersuchungen: Für Pkw und Transporter, die älter als zehn Jahre sind. 

Digitalisierung: Ausstellung elektronischer Zulassungsbescheinigungen und Prüfberichte sowie Datenaustausch über eine gemeinsame Plattform zur Vereinfachung administrativer Prozesse. 

Gegenseitige Anerkennung von Prüfbescheinigungen: Grenzüberschreitende Anerkennung von technischen Fahrzeugprüfungen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat durchgeführt wurden – für Pkw für einen Zeitraum von sechs Monaten. 

Verbesserte Datenverwaltung: Erleichterter Zugang zu technischen Fahrzeugdaten für Prüfstellen.




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