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StVO-Novelle: Scheuer will neue Verkehrsregeln wieder kippen

02.07.2020 00:53 Uhr
Verkehrsminister Andreas Scheuer will die erst in Kraft getretenen neuen Verkehrsregeln - zum Beispiel für Raser - rasch wieder kippen.
© Foto: Sven A. / panthermedia.net

Eigentlich zielte eine Reform der Verkehrsregeln vor allem auf mehr Schutz für Radler. Doch hinzugekommene schärfere Sanktionen für Raser sorgen jetzt weiter für Ärger. Es geht auch um rechtliche Bedenken.

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Kommando zurück bei schärferen Fahrverboten für Raser? Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) macht nun Druck bei den Ländern, um gerade in Kraft getretene neue Verkehrsregeln möglichst rasch wieder zu kippen. Schon am Donnerstag will das Ministerium mit den Ländern über die Folgen beraten. Als weiterer Grund hinzu kommen jetzt auch noch Zweifel, dass bei der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) alles formal korrekt über die Bühne gegangen ist. Der Autofahrerclub ADAC fordert Änderungen. Verkehrssicherheitsexperten warnen indes vor einem Signal, gefährliche Tempoüberschreitungen zu verharmlosen.

Die umstrittenen neuen Regeln gelten erst seit Ende April. Im Kern geht es eigentlich um mehr Schutz und attraktivere Bedingungen für Fahrradfahrer. Für Ärger sorgt aber eine Regelung, die der Bundesrat in die Verordnung hineingebracht hatte: Es droht nun ein Monat Führerscheinentzug, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell.

Scheuer hatte schon Mitte Mai signalisiert, die "unverhältnismäßige" Regelung wieder kippen zu wollen. Um Änderungen umzusetzen, kündigt er nun eine weitere Verordnung an. Dafür erwarte er Unterstützung der Länder, betonte Scheuer in einem Schreiben an die Verkehrsminister der Länder, über das zuerst der 'Spiegel' und der Bayerische Rundfunk berichteten. "Ich bitte Sie inständig, an der Wiederherstellung eines systemkonformen Zustandes mitzuwirken", heißt es in dem Brief, der auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

"Erhebliche Ungereimtheiten"

Die Änderungen des Bundesrats hätten zu "erheblichen Ungereimtheiten im Sanktionsgefüge" des Bußgeldkatalogs geführt, argumentiert der Minister. Sollte dies nicht zeitnah korrigiert werden, drohten Verfahren gegen Bußgeldbescheide und möglicherweise eine erhebliche Zahl nicht vollstreckbarer Bescheide. "Dies kann keinesfalls hingenommen werden." Erste Rückmeldungen aus den Ländern zu einer Reform der Reform waren im Frühjahr eher reserviert ausgefallen.

Rechtliche Bedenken gegen die beschlossene Neuregelung äußert auch der Autofahrerclub ADAC - dabei geht es um formaljuristische Fragen. Offensichtlich sei in der StVO-Novelle das sogenannte Zitiergebot des Grundgesetzes verletzt worden. Zweifel meldet auch Verkehrsrechtlerin Daniela Mielchen an, die Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins ist. Bei Erlass einer Verordnung müsse angegeben werden, auf welcher Rechtsgrundlage der Verordnungsgeber gehandelt hat. Dies sei aber unzureichend geschehen: "Aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit scheint es jedoch geboten, die gesamte Verordnung als nichtig anzusehen."

Nach Rechtsauffassung des ADAC führt das unvollständige Zitieren der Ermächtigungsgrundlage dazu, dass zumindest die neuen Fahrverbote nicht wirksam sind. "In dem Dilemma liegt die Chance, zu einem ausgewogenen Verhältnis von Delikt und Sanktionen zu kommen und ein stärker abgestuftes System zu entwickeln", sagte Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand der Deutschen Presse-Agentur. "Diese Chance sollten Bund und Länder gemeinsam nutzen."

"Führerscheinfalle" für Hunderttausende

Für den FDP-Politiker Oliver Luksic ist bezeichnend, dass bei der Reform handwerkliche Fehler gemacht worden seien. Gerade sofortige Fahrverbote nach erstmaligen Vergehen seien zudem unverhältnismäßig, es drohe eine "Führerscheinfalle" für Hunderttausende. Dagegen sagte Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer: "Wenn es dem Minister ernst mit den rechtlichen Bedenken wäre, dann hätte er die Änderungen des Bundesrates gleich im Frühjahr gestoppt. Das hätte er ohne Probleme machen können, das wäre sogar seine Pflicht gewesen." So habe er den Eindruck, dass rechtliche Argumente vorgeschoben seien und der Vorstoß zur Entschärfung "am Ende nur eine PR-Aktion ist".

Auf Kritik stoßen Scheuers Pläne auch bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP), die von einer "Verkehrtwende" des Ministers bei der Bestrafung von Temposündern sprach: "Unverhältnismäßig hohe Geschwindigkeiten sind weiterhin das Unfallrisiko Nummer 1. Den eingeschlagenen Weg zu härteren Strafen für Temposünder zu verlassen, torpediert das politische Bekenntnis für mehr Verkehrssicherheit", sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Michael Mertens. Und eine Sprecherin des Deutschen Verkehrssicherheitsrats sagte, für die Verkehrssicherheit wäre die Rücknahme der Sanktionen ein fatales Signal. "Unerlaubt zu schnell fahren würde massiv verharmlost." (dpa)

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KOMMENTARE


M.Bellinger

02.07.2020 - 20:24 Uhr

Wer 21km/h innerorts bzw. 26km/h außerorts zu schnell fährt handelt grob fahrlässig und sollte dafür auch entsprechend bestraft werden können. In anderen Ländern ist diese Regelung längst umgesetzt. Ich könnte mir allerdings vorstellen, das auf dem Wege eines Einspruchs ein „ kleines Fensterchen „ offengehalten werden könnte, wenn der Fahrer glaubhaft machen kann das sein Handeln arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Hier gäbe es die Möglichkeit, die Geldstrafe deutlich nach oben zu setzen. Einen Wiederholungsfall darf es dann aber innerhalb von 36 Monaten nicht mehr geben.


Martin Stolz

02.07.2020 - 20:30 Uhr

Es ist doch völlig absurd diese gerade beschlossene Regelung wieder zu kippen. Wer deutlich zu schnell, insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften fährt muß mit einer entsprechende Strafe belegt werden können. Er gefährdet ALLE Bürger und das ist ein hochgradig asoziales Verhalten. Es gibt inzwischen in unseren Autos so viele technische Helferlein, die ein Übertreten verhindern können.


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