Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer will gerade erst verschärfte Regeln zu Fahrverboten für Raser angesichts von Protesten wieder kippen. Der CSU-Politiker nannte eine seit Ende April geltende Bestimmung am Freitag "unverhältnismäßig". Konkret geht es darum, dass nun schon ein Monat Fahrverbot droht, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h. Scheuer will den Ländern nun vorschlagen, das Fahrverbot zu streichen - dafür soll das Bußgeld von 80 Euro auf 100 Euro steigen.
Der Bundesrat müsste einer erneuten Änderung zustimmen. Für seinen Vorstoß erntete Scheuer Zustimmung, aber auch die nächsten Proteste. Dass die Bundesregierung neue Vorschriften keine drei Wochen nach dem Inkrafttreten selbst wieder infrage stellt, ist gelinde gesagt ungewöhnlich. Dazu kam es, weil Scheuer in einer Zwickmühle steckte: Der Bundesrat brachte eine Reihe von Regel-Verschärfungen in eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) hinein, mit der Scheuer eigentlich vor allem auf attraktivere Bedingungen für Radler zielte.
Darunter war auch das neue Fahrverbot für Raser. Der Minister setzte die geänderte Verordnung aber trotzdem zum 28. April in Kraft - die Alternative wäre gewesen, sie erst mal komplett zurückzuziehen.
Der Vorstoß für eine Änderung der Änderung löste bei einigen Experten Kritik aus. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) mahnte: "Überhöhte Geschwindigkeit ist mit das größte Todes- und Verletzungsrisiko auf den Straßen hierzulande." Bei Tempo 70 statt 50 innerorts verdopple sich zum Beispiel der Bremsweg. Der Leiter der Unfallforschung der Versicherer, Siegfried Brockmann, warf Scheuer vor, er wolle vor der Lobby der "Hardcore-Automobilisten" kuschen. "Wer sich an die StVO hält, hat auch nichts zu befürchten." Das Signal, es handele sich um ein Kavaliersdelikt, sei fatal. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) warnte: "Es muss endlich Schluss damit sein, dass der Staat die Verfehlungen von Autofahrenden milde lächelnd durchwinkt."
Scheuer selbst verwies darauf, dass die neuen Regeln für Aufregung bei Autofahrern sorgten. Wegen einer Überarbeitung seien auch Länder auf ihn zugekommen, außerdem gebe es viel Kritik von Experten an den verschärften Regeln für Autofahrer. Im Ministerium wurde auch auf eine Petition mit dem Titel "Führerschein-Falle der StVO-Novelle rückgängig machen" verwiesen, die mehr als 140.000 Unterstützer hat.
Die Änderungen könnten im Zuge einer weiteren Novelle der Straßenverkehrsordnung umgesetzt werden, die in der zweiten Jahreshälfte geplant sei, sagte Scheuer. Dabei geht es eigentlich um die Reform der Autobahnverwaltung. Unterstützung für den Minister kam vom Autoclub ADAC: "Insbesondere die Geschwindigkeitsverstöße werden unverhältnismäßig hart bestraft", sagte Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand.
Der FDP-Politiker Oliver Luksic sagte, die "Führerscheinfalle für Millionen Autofahrer" müsse abgeschafft werden. Der Bundestag beschäftigte sich am Freitag mit Anträgen von AfD und FDP zum Bußgeldkatalog. Der AfD-Abgeordnete Wolfgang Wiehle sagte, in vielen Städten würden neue Tempo-Zonen ausgewiesen. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von etwas mehr als 20 Stundenkilometern sei der Führerschein schnell weg - für Handwerker oder Taxifahrer bedeute dies, dass sie ihren Job verlören.
"Fähnchen im Wind als Verkehrsminister"
Dagegen sagte der Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar: "Wir haben ein Fähnchen im Wind als Verkehrsminister." Die SPD-Politikerin Bela Bach sagte, es sei niemand gezwungen, zu schnell zu fahren. So argumentierten auch viele Nutzer in sozialen Netzwerken, wo es eine heftige Debatte gab. Die Linke-Abgeordnete Sabine Leidig warf Scheuer einen "Kniefall" vor der Autolobby vor. Es gehe darum, Todesopfer bei Unfällen auf den Straßen zu verhindern. Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer befand: "Scheuer hat ein Herz für Raser." Dies sei befremdlich. "Die neuen Regeln sind absolut verhältnismäßig, auch weil es weniger Unfälle dadurch geben dürfte."
Die Änderungen in der Straßenverkehrsordnung sollten vor allem der Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern dienen. Unter anderem dürfen Autos nun nicht mehr auf Fahrrad-Schutzstreifen anhalten - bisher war nur das Parken dort verboten, Halten aber erlaubt. Fürs Überholen von Radfahrern ist seit Ende April ein Mindestabstand von 1,50 Metern innerorts und zwei Metern außerorts vorgeschrieben. Lkw über 3,5 Tonnen müssen innerorts beim Rechtsabbiegen in Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn mit Rad- oder Fußverkehr gerechnet werden muss. (dpa)
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