Trotz heftiger Kritik aus Deutschland will die EU-Kommission wegen des VW-Gesetzes erneut vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen. An diesem Donnerstag (24.) wird die EU-Behörde über ein juristisches Vorgehen gegen Deutschland entscheiden. Voraussichtlich wird Brüssel die Bundesrepublik dabei wegen Verletzung des EU-Vertrages verklagen.
"Wir sind der Auffassung, dass die deutschen Behörden das Gerichtsurteil von 2007 nicht vollständig umgesetzt haben", heißt es in einem Hintergrundpapier der EU-Kommission, das der Deutschen Presse-Agentur in Brüssel vorlag. "Wir werden daher fordern, dass das Gericht ein Bußgeld verhängt." Noch sei darüber nicht abschließend entschieden, hieß es am Mittwochnachmittag aus Kommissionskreisen. Der Beschluss werde am Donnerstagvormittag im schriftlichen Verfahren fallen. Bisher zeichne sich jedoch die Unterstützung der Kommissare für ein erneutes juristisches Vorgehen gegen Deutschland ab.
Die IG Metall äußerte sich am Wolfsburger VW-Stammsitz empört. "Trotz der bitteren Erfahrungen aus der Wirtschafts- und Finanzkrise der letzten Jahre halten die Kommissare an ihrem neoliberalen Irrweg fest und tun alles dafür, um auch bei Volkswagen die Hürden für Spekulanten oder eine feindliche Übernahme niederzureißen", kritisierten die Gewerkschafter bei einer Protestaktion.
Der Streit um das VW-Gesetz schwelt seit Jahren. Nun geht es um die Sperrminorität, die dem Land Niedersachsen mit einem Anteil von gut 20 Prozent bei dem Wolfsburger Autobauer garantiert ist. Nach Ansicht von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier widerspricht diese Praxis dem Geist des europäischen Binnenmarktes. Dieses faktische Vetorecht bei wichtigen Entscheidungen trug auch dazu bei, Volkswagen 2008 und 2009 vor der Übernahme durch Porsche zu bewahren.
Jahrelanger Streit
Bereits 2007 hatte der EuGH in Luxemburg die Bundesregierung zu Änderungen am VW-Gesetz verurteilt. Damals war das Recht von Bund und Land gestrichen worden, zwei Vertreter in den Aufsichtsrat zu entsenden. Außerdem wurde die Vorschrift aufgehoben, dass jeder Aktionär maximal 20 Prozent der Stimmrechte ausüben darf - unabhängig davon, wie viele Anteile am Unternehmen er tatsächlich besitzt.
Im novellierten Gesetz blieb aber die 20-prozentige Sperrminorität - üblich im Aktienrecht sind meist 25 Prozent. Die Kommission weigerte sich daher, das Verfahren einzustellen. Es lag aus politischen Gründen drei Jahre lang auf Eis. Erhalten blieb in der Neufassung auch die Regelung, nach der die Errichtung und Verlegung von Produktionsstätten einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Aufsichtsrat bedarf und so nur mit Zustimmung der Arbeitnehmer beschlossen werden kann. Beide Vorschriften sind auch in die VW-Satzung aufgenommen worden.