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EU-Klage: Belegschaftsvertreter kämpfen für VW-Gesetz

22.11.2011 09:13 Uhr
Bernd Osterloh
Bernd Osterloh: "Hier soll es wieder gegen Arbeitnehmerinteressen gehen."
© Foto: Nigel Treblin/ ddp

Der Weltkonzernbetriebsrat von VW hat die EU-Kommission gewarnt, die Regelung durch eine neue Klage in Frage zu stellen. Auch die IG Metall protestierte vehement gegen die Brüsseler Pläne.

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Der VW-Betriebsrat und die IG Metall laufen Sturm gegen eine mögliche neue Klage der EU-Kommission gegen das VW-Gesetz. Der Weltkonzernbetriebsrat von Volkswagen protestierte auf einer Sitzung in Stuttgart mit Nachdruck gegen solche Pläne. IG Metall-Chef Berthold Huber warnte ebenfalls davor, das VW-Gesetz in Frage zu stellen. Porsche-Betriebsratschef Uwe Hück kündigte den Widerstand auch der Porsche-Belegschaft an.

Die EU-Kommission will voraussichtlich noch in dieser Woche über eine erneute Klage gegen das VW-Gesetz entscheiden. Die Regelung sieht vor, dass Aktionäre mit 20 Prozent Anteil an Volkswagen eine Sperrminorität haben. Das eröffnet dem Land Niedersachsen mit seiner entsprechend hohen Beteiligung ein Vetorecht. Das Gesetz sorgt auch dafür, dass gegen die Stimmen der Belegschaftsvertreter im Aufsichtsrat keine Werke verlagert oder geschlossen werden können.

Der Chef des Welt-Konzernbetriebsrats von VW, Bernd Osterloh, erklärte zu den Brüsseler Plänen: "Hier soll es wieder gegen Arbeitnehmerinteressen gehen. Neoliberale Lehre statt soziales Europa. Das zerstört den Glauben unserer Kolleginnen und Kollegen aus ganz Europa an eine EU, die den Menschen im Mittelpunkt hat."

Angesichts der Euro-Krise müssten in Europa vielmehr alle dichter zusammenrücken. Wie zuvor der niedersächsische Ministerpräsident David McAllister (CDU) hat sich auch der VW-Betriebsrat in einem Schreiben mit der Forderung an die zehn EU-Kommissare gewandt, das Verfahren nicht weiter zu verfolgen.

"Stabilitätsanker in volatilen Zeiten"

IG Metall-Chef Huber warf der EU-Kommission vor, sie habe aus der großen Wirtschaftskrise nichts gelernt, wenn sie gegen die novellierten Regelungen des Gesetzes erneut Klage einreichen wolle. "Unternehmen mit stabilen und langfristig orientierten Eignerstrukturen haben sich seit 2008 besser behauptet als solche mit einer ausschließlichen Ausrichtung am Shareholder-Value", sagte der IG Metall-Chef am Dienstag in Frankfurt. Das VW-Gesetz sei "ein Stabilitätsanker in volatilen Zeiten."

Mit ihrer Kritik am VW-Gesetz stelle die Kommission die Interessen der Menschen an demokratischer Mitbestimmung und Beteiligung in Frage. In Zeiten einer unsicheren Wirtschaftsentwicklung seien verlässliche Strukturen in den Unternehmen notwendiger denn je. "Angesichts der unübersehbaren Risiken des Finanzmarktkapitalismus braucht Deutschland und Europa nicht weniger sondern mehr VW-Gesetze", sagte Huber. (dpa)

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