Am Montag war bekannt geworden, dass sich die EU-Kommission entschieden habe, gegen ein Urteil des EU-Gerichts Rechtsmittel einzulegen. Das Gericht hatte im Dezember erklärt, dass die EU-Kommission Stickoxid-Grenzwerte für Autos der Euro-6-Norm zu unrecht einseitig neu berechnet habe.
Wie der EuGH nun am Dienstag mitteilte, schließen sich die Bundesregierung und die ungarische Regierung der EU-Kommission an und legen Rechtsmittel gegen das Urteil des EU-Gerichts ein. Ohne den Gang in die nächste Instanz wären im kommenden Jahr deutlich strengere Grenzwerte für Autos mit Euro 6 gekommen (Aktenzeichen C-177/19 P, C-178/19 P und C-179/19 P).
Die EU-Kommission wollte den für die Euro-6-Norm geltenden Grenzwert von höchstens 80 Milligramm Stickoxid pro Kilometer für eine Übergangszeit auf 168 Milligramm und danach auf 120 Milligramm ändern. Begründet wurde dies mit dem Ausgleich statistischer und technischer Ungenauigkeiten bei der Umstellung. Paris, Brüssel und Madrid klagten dagegen. In allen drei klagenden Städten gelten mehr oder weniger strenge Fahrverbote.
Das EU-Gericht urteilte, dass die EU-Kommission ihre Kompetenzen überschritten habe. Zudem müsse die Verordnung, in der die beanstandeten Grenzwerte festgelegt wurden, neu beraten werden.
Eine Sprecherin der EU-Kommission hatte schon am Freitag die Rechtsmittel angekündigt. Gleichzeitig stellte sie in Aussicht, die Behörde werde einen neuen Gesetzesvorschlag vorlegen, der das Europaparlament und die EU-Staaten als Gesetzgeber miteinbezieht. (dpa)