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Vereinbarung: VW erleichtert mobiles Arbeiten

26.05.2016 09:58 Uhr
Karlheinz Blessing
Karlheinz Blessing: Arbeit und Privatleben künftig besser unter einen Hut bringen
© Foto: Dillinger Hütte/Saarstahl AG

Wenn betrieblich nichts dagegen spricht, können Mitarbeiter ihre Arbeit künftig so organisieren, dass dies zu ihrer Lebensphase passt.

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Hauptsache, das Ergebnis passt - ob nun im Büro, von unterwegs oder von zu Hause: Volkswagen erleichtert Mitarbeitern etwa aus der Verwaltung oder Forschung das mobile Arbeiten. Dafür greift eine neue Vereinbarung, wie der Konzern am Mittwoch mitteilte.

"Wenn betrieblich nichts dagegen spricht, können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeit künftig so organisieren, dass dies zu ihrer Lebensphase passt - die einen, weil sie junge Eltern sind, und andere, weil sie Angehörige pflegen müssen", sagte Personalchef Karlheinz Blessing. VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh sagte: "Die neue Regelung wird dazu beitragen, dass viele unserer Kolleginnen und Kollegen Arbeit und Privatleben künftig besser unter einen Hut bringen können. Wichtig ist, dass wir klar geregelt haben, dass mobile Arbeit keine Hintertür für unbezahlte Mehrarbeit wird."

Die Leitplanken der Vereinbarung: Es gibt keinen Anspruch auf mobiles Arbeiten etwa von zu Hause aus, die Sache muss freiwillig ablaufen, und die Aufgabe muss sich für mobile Arbeit eignen. Vor allem darf das Ergebnis nicht leiden. Die Arbeitszeit bleibt zudem unverändert. Außerdem regelt die Vereinbarung explizit: Außerhalb der vereinbarten Zeiten haben die Beschäftigten das Recht, nicht erreichbar zu sein.

VW hatte vor einigen Jahren bereits eine E-Mail-Sperre eingerichtet, die Tarifmitarbeiter in den Randzeiten - etwa abends - von E-Mails abkoppelt. Sie können dann weder Mails empfangen noch senden - auch, um die permanente Erreichbarkeit, verdeckte Mehrarbeit und den Erwartungsdruck für rasche Reaktionen zu senken. Die Entgrenzungen der Arbeitszeit und die Balance zwischen Privatleben und Job sind im Smartphone-Zeitalter Thema für viele Gewerkschaften und Betriebsräte. (dpa)

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